News / Archiv

News

Ticketbefreiung: Eigenerklärung zum Einkommen 2006 verfällt am 31. Juli 2007

LPA - Die Landesabteilung Gesundheitswesen erinnert daran, dass die Eigenerklärung zum Einkommen für die Ticketbefreiung ab 1. August 2007 neu abzugeben ist. Die bisherige Eigenerklärung für die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen ist nämlich nur bis zum 31. Juli 2007 gültig. Der entsprechende Vordruck ist ab 1. August in den Apotheken, Gesundheitssprengeln und Gesundheitseinrichtungen verfügbar. Außerdem kann der Vordruck aus dem Bürgernetz heruntergeladen werden.

Alle, die um die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen ansuchen möchten, können anhand des Vordruckes die Eigenerklärung abgeben, die bestätigt, dass sie die Voraussetzungen erfüllen. Auf dem Vordruck werden die jeweiligen Daten eingetragen werden und das Kästchen mit dem Code, der sich auf den Befreiungsgrund bezieht, angekreuzt. Nicht fehlen darf zudem die Unterschrift des Gesuchstellers. Für Minderjährige muss der gesetzliche Vertreter unterschreiben.

Damit die Eigenerklärung rechtsgültig wird und zur Befreiung berechtigt, muss sie bei einer Apotheke bzw. öffentlichen oder vertragsgebundenen gesundheitlichen Einrichtung oder beim Gesundheitssprengel abgegeben werden und dort vom Personal der Apotheke, des Gesundheitssprengels bzw. der Einrichtung mit Datum und Stempel versehen werden. Die Eigenerklärung kann auch anlässlich eines Medikamentenankaufs bzw. einer Beanspruchung von Gesundheitsleistungen abgegeben werden. Das Datum legt die Gültigkeit fest und der Stempel bestätigt die erfolgte Abgabe der Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist somit ab dem angegebenen Datum gültig.

Die Kopie für den Gesundheitsbezirk wird von der Apotheke bzw. Einrichtung dem zuständigen Gesundheitsbezirk übermittelt. Der Bürger erhält seine Kopie zurück. Diese muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sie bei der Gewährung von Medikamenten und gesundheitlichen Leistungen vorzulegen ist. Die Eigenerklärung ermächtigt zur gänzlichen bzw. teilweisen Befreiung der Kostenbeteiligung an der Gesundheitsausgabe. Sie gilt frühestens ab dem Datum, an dem sie abgegeben wird und höchstens bis zum nächsten 31. Juli. Da die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen mit dem 31. Juli eines jeden Jahres verfällt, muss ab 1. August oder zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von pharmazeutischen oder anderen gesundheitlichen Leistungen ‑ sofern die für eine Ticketbefreiung vorgesehenen Voraussetzungen zutreffen ‑ eine neue Eigenerklärung abgegeben werden.

Die Landesabteilung Gesundheitswesen weist ausdrücklich darauf hin, dass eine falsche Eigenerklärung strafrechtlich verfolgbar ist. Es wird deshalb empfohlen, vor Abgabe der Eigenerklärung die Voraussetzungen genauestens zu überprüfen und sich eventuell an die Patronate zu wenden.

Die Vordrucke für die Eigenerklärung zur Ticketbefreiung sind ab 1. August in den Apotheken, Gesundheitssprengeln und Gesundheitseinrichtungen verfügbar. Sie können auch im Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/2302/ticket herunter geladen werden.

 

 

 

SAN

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap