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LR Laimer erklärt Vertragsurbanistik am Beispiel der Gemeinde Kastelruth

LPA - Was sich hinter dem Begriff Vertragsurbanistik verbirgt, welche Vorteile sie bringt und wie sie im konkreten Fall einer Gemeinde zur Anwendung kommt, hat Urbanistiklandesrat Michl Laimer mit dem Bürgermeister von Kastelruth, Hartmann Reichhalter, heute, 19. Juli, in Kastelruth erklärt. „Die Vertragsurbanistik ist ein zeitgemäßes Instrument eine sinnvolle urbanistische und bauliche Entwicklung zu garantieren und im neuen Raumordnungsgesetz das Herzstück der Bauleitplangestaltung“, sagte Laimer.

LR Laimer (re.) und Bm Reichhalter (li.) erklären Vertragsurbanistik am Beispiel der Gemeinde Kastelruth

In vielen europäischen Ländern wird die Vertragsurbanistik bereits umgesetzt. In Südtirol wolle man jetzt behutsam damit starten, kündigte Landesrat Laimer in Kastelruth an. Im Wesentlichen gehe es darum, dass die Gemeinde wegen der Umsetzung eines öffentlichen Vorhabens mit Privaten in Verhandlung tritt und mit ihnen einen Vertrag schließt, erklärte Laimer. „Durch die Vertragsurbanistik können nicht nur viele Enteignungen und Rekurse vermieden werden, der Private kann seine Rechte wahren und Vorhaben können so einfacher, schneller und kostengünstiger abgewickelt werden“, betonte der Urbanistiklandesrat. Außerdem gäbe dieses Instrument den Gemeinden mehr Autonomie.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich bei der Ausweisung neuer Wohnbauzonen. Die Gemeinde kann laut Laimer durch die Vertragsurbanistik mit dem Grundeigentümer vereinbaren, dass mindestens 80 Prozent für den geförderten Wohnbau reserviert werden. Innerhalb der Quote für den geförderten Wohnbau kann die Gemeinde 20 Prozent an Gemeindeansässige zuweisen, welche nicht die nötigen Voraussetzungen für den geförderten Wohnbau haben. „Damit kann auch dem so genannten Mittelstand Wohnfläche in der eigenen Gemeinde zugewiesen werden.

Damit es bei der Vertragsurbanistik nicht zu einem Missbrauch kommt, wurden vier Hürden aufgestellt. „Das Vorhaben muss vom Gemeinderat beschlossen werden, für den Wert der betroffenen Gebäude, Flächen usw. muss ein Gutachten des Landesschätzamtes vorliegen und zudem müssen die Raumordnungskommission und die Landesregierung ihre Zustimmung geben“, erklärte Laimer. Alle Projekte, die im Rahmen der Vertragsurbanistik durchgeführt werden, müssen auch im Bauleitplan als solche gekennzeichnet werden.

Der Kastelruther Bürgermeister Reichhalter, der als Jurist auch einer der Väter der Vertragsurbanistik in Südtirol ist, begrüßte die Einführung der Vertragsurbanistik, die ab 1. August mit dem Inkrafttreten des Raumordnungsgesetzes zum Tragen kommen wird. In Kastelruth sollen demnächst zwei Vorhaben über die Vertragsurbanistik umgesetzt werden. So ist die Gemeinde beispielsweise mit der im Dorfzentrum angesiedelten Bank in Verhandlung getreten. Da die Gemeinde mehr Räume braucht, möchte sie das Bankgebäude nutzen. Die Bank möchte ihre Räume erweitern. Nun soll die Gemeinde das Bankgebäude nutzten können, wenn sie im Gegenzug der Bank anderswo die nötige Kubatur anbieten kann. Im zweiten Fall ist geht es um die Entschärfung eines gefährlichen Straßenabschnittes. Die Arbeiten dafür können nicht gemacht werden, ohne auf das Grundstück eines Privaten zuzugreifen. Dieser möchte jedoch nicht auf seinen Grund verzichten und soll nun von der Gemeinde ein anderes Grundstück bekommen. Wie Bürgermeister Reichhalter unterstrich, sei die Vertragsurbanistik ein gutes Instrument, die besonderen lokalen Gegebenheiten berücksichtigen zu können.

Die Gemeinden sollen demnächst über Fortbildungsangebote des Gemeindenverbands fit für die Vertragsurbanistik gemacht werden.

SAN

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