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Positives Gutachten für Abschlussrechnung 2006 - LR Frick: "Beauftragungen und Beratungen nicht vermischen"

LPA - Die vereinten Sektionen des Rechnungshofes in Rom haben heute in der Plenarsitzung ihren Bericht zur Abschlussrechnung des Landes Südtirol für das Jahr 2006 vorgestellt. Finanzlandesrat Werner Frick nimmt mit Zufriedenheit die grundsätzlich positive Begutachtung des Kontrollorgans zur Kenntnis. „Ich bin froh über das gute Zeugnis des Rechnungshofes. Mein Dank gilt in diesem Zusammenhang vor allem den Führungskräften und Mitarbeitern der Landesverwaltung, die letztendlich dieses Ergebnis ermöglich haben,“ sagt Frick.

Den spezifischen Hinweis des Rechnungshofes in Sachen externe Beratungsausgaben bewertet Frick positiv und richtig. „Bei den öffentlichen Ausgaben ist Transparenz geboten, die auch garantiert ist“, meint der Landesrat. Dabei werde allerdings völlig außer Acht gelassen, dass zwischen externen Beauftragungen und Beratungsleistungen für Untersuchungs-, Beratungs- und Forschungsaufträge unterschieden werden müsse. „Äpfel mit Birnen zu vergleichen macht wenig Sinn“, sagt Landesrat Frick.  

Eine genaue Überprüfung der veröffentlichten Zahlen ergebe, dass über 50 Prozent der 100,2 Millionen Euro keine Aufträge an Freiberufler darstellen würden, sondern effiziente Abtretungen von Tätigkeiten des Landes („Outsourcing“), erläutert der Finanzlandesrat. „Zum Beispiel finden sich darin auch die Ausgaben für die Durchführung der gemeinsamen Werbemaßnahmen mit der Handelskammer und der Südtirol Marketing Gesellschaft und die Beauftragungen zur Durchführung der Messeprogramme durch die Export Organsisation Südtirol EOS, Ausgaben für die Wartung der Informatiksysteme durch die Südtiroler Informatik AG oder aber die Ausgaben für die Konvention mit dem Italienischen Automobilclub ACI für die Verwaltung der Autosteuer oder jene mit der Agentur der Einnahmen“, erklärt Frick.

Beratungsleistungen im engeren Sinne werden vom Land in Anspruch genommen, weil in manchen Fällen spezialisiertes Personal fehlt und haben durchaus positive Auswirkungen auf die Landeskassen. „Die Beratungsleistungen sind außerordentlicher Natur und zeitlich befristet. Zusätzlich aufzunehmendes Personal müsse hingegen das gesamte Jahr hindurch bezahlt werden“, sagt der Finanzlandesrat.

SAN

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