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Freiwilliger Sozialdienst: Anträge noch bis 31. Juli

(LPA) Sich in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen, ist in Südtirol kein Privileg junger Zivildienstleistender. Auch Ältere können sich zum freiwilligen Sozialdienst verpflichten. Organisationen und Körperschaften, die einen Interessenten gefunden haben, können noch bis zum 31. Juli den Antrag um Zuteilung stellen, und zwar beim Landesamt für Kabinettsangelegenheiten.

Acht, 16 oder 24 Monate kann der freiwillige Sozialdienst Über-28-Jähriger dauern, wobei der Dienst auf 30 bzw. 40 Wochenstunden begrenzt ist. Dafür beziehen die Sozialdienstleistenden eine Spesenvergütung in Höhe von 380 Euro (für 40 Wochenstunden) bzw. 350 Euro (für 30) sowie eine ganze Reihe anderer Vergünstigungen. Die Anzahl der Sozialdienstleistenden ist allerdings begrenzt. So hat die Landesregierung für das laufende Jahr eine Höchstanzahl von 50 Sozialdienern festgelegt.

Beschäftigt werden können freiwillige Sozialdiener von öffentlichen oder privaten Körperschaften, die keine Gewinnabsicht verfolgen. Sie müssen allerdings mindestens drei Jahre lang kontinuierlich in einem der vorgesehenen Bereiche tätig gewesen sein. Sollten diese Voraussetzungen gegeben sein, können sich die Organisationen in die entsprechende Datenbank des Landes eintragen lassen. Die notwendige Vorlage ist im Südtiroler Bürgernetz zu finden, und zwar unter www.provinz.bz.it/praesidium/0101/zivildienst/index_d.asp, in der auch die einzelnen Projekte vorgestellt werden, für die Sozialdiener beschäftigt werden können.

Auch für diejenigen, die sich für die Möglichkeit des freiwilligen Sozialdienstes interessieren, steht eine Liste bereit, die vom Landesamt für Kabinettsangelegenheiten geführt wird. Eintragungen in diese Liste der Anwärter sind über die Vordrucke möglich, die sich ebenfalls auf der angegebenen Seite im Südtiroler Bürgernetz finden. Organisationen und Körperschaften, die einen am Sozialdienst Interessierten gefunden haben, können noch bis zum 31. Juli ihren Antrag um die Zuteilung eines Sozialdieners stellen. Diesen nimmt das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten im Palais Widmann in Bozen, Crispistraße 3, Tel. 0471 412131, Fax 0471 412139, E-Mail: kabinett@provinz.bz.it, entgegen.

 

chr

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