News / Archiv

News

Reform der Wirtschaftsförderung tritt heute in Kraft: Wachstum und Wettbewerb

(LPA) Die neue Wirtschaftsförderung tritt mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung (siehe eigene LPA-Mitteilung) auch umgehend in Kraft. "Die Reform zielt auf einen Beitrag zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit", so Landesrat Werner Frick, der den Entwurf gemeinsam mit Landesrätin Luisa Gnecchi eingebracht hat.

"Nach dem Beschluss der Landesregierung gelten für die Sektoren Handel, Handwerk, Industrie und Dienstleistungen die selben Richtlinien und ein einziger Text, womit das Ziel einer Gleichbehandlung identischer Tätigkeiten erreicht wird", erklärt Frick, der sich erfreut darüber zeigt, dass die Reform im Wesentlichen auch von den Wirtschaftsverbänden mitgetragen werde. "Es gab zahlreiche Verhandlungen, die auch deswegen hart und intensiv waren, weil die Ausgangssituationen sehr verschieden sind", so der Landesrat.

Ausgelegt ist die Reform auf die vier Schwerpunkte Wachstum, Innovation, Umwelt und Nahversorgung, wobei die Neuerungen in Sachen Wachstum mit einer Übergangsregelung bis zum 1. Oktober 2010 eingeführt werden. Bis dahin wirken die zwei Filter "Anlagevermögen" und "Wachstumsindex" als Zuschläge. Wer also etwa eine Investition in Höhe von 50 Prozent des Anlagevermögens tätigt oder einen Wachstumsindex (WIN) von mindestens 1,20 Punkten aufweist, der hat Anrecht auf eine Erhöhung des Förderbeitrags um zwei Prozent. Der WIN beschreibt die Veränderung der Wertschöpfung des Unternehmens in vier Jahren. "So können die Auswirkungen der großen Neuerungen der Reform getestet werden", so Frick.

Während der Übergangsregelung sind im Schwerpunkt Wachstum Erst- sowie Erweiterungs- und Zusatzinvestitionen zur Förderung zugelassen, sofern sie auf die Modernisierung der Betriebsstruktur und der Arbeitsbedingungen sowie auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet sind. Nicht zur Förderung zugelassen sind Ersatzinvestitionen. Am Ende der Übergangsregelung wirken Anlagevermögen und WIN als Filter, über die das Unternehmen zu einer Förderung gelangen kann. Das heißt, dass dann nur gefördert wird, wer entweder eine große Investition tätigt (in der Höhe von 30 Prozent des Anlagevermögens) oder ein wachsendes Unternehmen hat (mit einen Wachstumsindex von mindestens 1,00 Punkt).

Zu finden sind die neuen Kriterien im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse www.provinz.bz.it/wirtschaft.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap