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Alkoholverbot ab 2.00 Uhr: Land muss staatliche Bestimmungen übernehmen

(LPA) Gestern, 3. Oktober, ist die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Darin findet sich auch ein Passus, der es Betreibern von Unterhaltungslokalen verbietet, nach 2.00 Uhr Alkohol auszuschenken. "Das Land hat hier keinerlei Zuständigkeiten, es bleibt uns also nichts anderes übrig, als diese Bestimmung zu übernehmen", erklärt Landeshauptmann Luis Durnwalder.

Der Passus zum Alkoholausschank ist mit der Begründung in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden, dass er dazu angetan sei, die Zahl der nächtlichen Unfälle auf Italiens Straßen zu verringern. Entsprechend heißt es im entsprechenden Artikel des neuen Gesetzes, dass es Betreibern von Lokalen verboten sei, nach 2.00 Uhr Alkohol an die Gäste auszuschenken. Betroffen sind allerdings nur Lokale, in denen in irgendeiner Form Unterhaltung geboten wird. "Die Regelung des Straßenverkehrs obliegt allein dem Staat, wir sind demnach gezwungen, dieses Verbot auch in Südtirol anzuwenden", so der Landeshauptmann, in dessen Zuständigkeit auch die Verwaltungspolizei fällt.

chr

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