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Pflegesicherung - LR Theiner: "Voraussetzung, um größte Herausforderung zu meistern"

(LPA) Zufrieden mit der Verabschiedung seines Entwurfs zur Pflegesicherung zeigt sich Gesundheits- und Soziallandesrat Richard Theiner: "Der Gesetzgeber hat nun die Voraussetzung geschaffen, damit eine der größten Herausforderungen der Zukunft gemeistert werden kann", so Theiner. Für den Landesrat ist die Sicherung der Pflege "ein Meilenstein der Sozialpolitik".

Für 2008 schätzt die Landesabteilung Sozialwesen die Anzahl pflegebedürftiger Menschen auf 11.700, rund 8000 werden zu Hause betreut. "Das ist eine großartige Leistung der Familien, die auch weiter den größten Teil der Pflege leisten werden", so Theiner, der unterstreicht, dass man mit dem Gesetz die Pflegebereitschaft in den Familien stärken wolle. Wo die Pflege zu Hause nicht möglich ist, stehen die Alten-, Pflegeheime und Heime für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Diese Einrichtungen betreuen heute rund 3700 Menschen und werden in Zukunft ausgebaut, landesweit mit rund 60 Betten jährlich.

Laut dem Gesetz zur Pflegesicherung werden Zweitereams aus Krankenpflegern und Sozialbetreuern die Betroffenen je nach Pflegebedürftigkeit in vier Pflegestufen einstufen. Damit verbunden ist ein monatliches Pflegegeld, das von 510 Euro (Stufe1) über 900 (2) und 1350 (3) bis zu 1800 Euro (4) reicht. Das Pflegegeld wird dem Pflegebedürftigen unabhängig von Einkommen und Vermögen ausbezahlt: "Das ist ein einklagbares Recht aller", so Theiner. Allerdings müsse auch klar sein, dass das Pflegegeld nicht alle Probleme auf einen Schlag löse. "Nach wie vor sind die Familien, Gemeinden und die öffentliche Hand gefordert, ihren Beitrag zu leisten." Das Gesetz bedeute in erster Linie eine Verbesserung für die schwerst Pflegebedürftigen, die zu Hause betreut würden, so Theiner.  

Das Gesetz schaffe zudem die Voraussetzung dafür, dass Pflege und Betreuung überall in gleicher Qualität erbracht werden könne. Gerade um eine allgemeine Dienstleistung für alle Bürger sicherzustellen, sehe das Gesetz vor, dass öffentliche Dienste querfinanziert werden. "Bereits heute haben wir eine sehr gute Qualität und ein großes Angebot an Pflegeleistungen. Das Gesetz zur Pflegesicherung sichert diese Qualität und zielt darauf ab, allen Bürgern ein Altern in Würde zu ermöglichen", so der Theiner. 

Der Landesrat legt Wert darauf, seinen Mitarbeitern sowie allen Institutionen und Verbänden aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich zu danken, die am Zustandekommen des Gesetzes mitgearbeitet haben. "Die Genehmigung des Pflegegesetzes durch den Landtag ist für mich persönlich und für alle, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben, eine große Freude und Genugtuung", so der Landesrat.  

chr

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