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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 22. Oktober 2007

LPA – Einstimmig verabschiedet hat die Südtiroler Landesregierung heute den Budgetentwurf 2008. „Es ist lange nicht mehr vorgekommen, dass wir einen Haushaltsentwurf ohne Gegenstimme oder Enthaltung genehmigt haben“, so Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Regierungssitzung, bei der es außerdem um den Entwurf des Finanzgesetzes sowie eines Gesetzes zur Umsetzung von Spar-Bestimmungen aus dem staatlichen Finanzgesetz ging.

HAUSHALT 2008: Budgetentwurf einstimmig verabschiedet
Der Budgetentwurf für das kommende Jahr 2008 ist heute von der Landesregierung einstimmig genehmigt worden. Auf der Zielgeraden befindet sich auch der Entwurf zum Finanzgesetz, dessen Behandlung die Landesregierung heute allerdings noch nicht abgeschlossen hat. Nach den Worten des Landeshauptmanns wird der Gesetzentwurf an die 25 Artikel umfassen. Was den Landeshaushalt 2008 betrifft, so waren bereits am 8. Oktober die Verteilungsgrundlinien vorgegeben worden. Demnach wird für das kommende Jahr 2008 für alle Bereiche eine Erhöhung um 2,2 Prozent als Inflationsausgleich vorgesehen. Für einzelne Sektoren wurden stärkere Anhebungen beschlossen, darunter die Gemeinden, der Tourismus, der Wohnbau, das Gesundheitswesen, die Schule und das Bildungswesen, Denkmalpflege und Kultur sowie das Straßennetz.
Außerdem hatte sich die Landesregierung vor einer Woche darauf geeinigt, im kommenden Jahr von der Erstellung eines Nachtragshaushaltes abzusehen und den entsprechenden Betrag in den Haushaltsentwurf einzubauen. Die darin voraussichtlich verfügbare Summe von rund 40 Millionen Euro soll der Finanzierung von sechs Schwerpunktvorhaben dienen: 14 Millionen Euro sollen in den Bereich der öffentlichen Mobilität (Ankauf von Zügen, Sanierung von Bahnhöfen) investiert werden, je neun Millionen Euro in den Straßenbau (Umfahrung Meran) und den Hochbau (Schul- und Sanitätsbauten), je drei Millionen Lire in das Tauschprogramm mit der Militärbehörde (Kasernenareale gegen Wohnungsbauten) und in die Erschließung der Gewerbezone südlich der Einsteinstraße in Bozen. Insgesamt wird der Budgetentwurf 5,4 oder 5,5 Milliarden Euro umfassen, an die Gemeinden gehen davon 508 Millionen Euro, 2007 waren es insgesamt 488 Millionen Euro. Was den Nachtragshaushalt angeht, so müssen die rechtlichen Voraussetzungen für dessen Einbau in den Haushaltsentwurf mit dem Finanzgesetz geschaffen werden. Über die Geldmittel des Nachtragshaushaltes kann erst verfügt werden, nachdem die  Abschlussrechnung 2007 vorliegt.

RECHTSTERMINOLOGIE: Kommissionssekretariat zum Land
Eine eigene Kommission, in der das Gerichtswesen, Juristen und Sprachwissenschaftler sowie Staat und Land Südtirol zusammenarbeiten, wacht darüber, dass die italienischen Rechtsbegriffe korrekt in die deutsche Sprache übertragen werden. Das Sekretariat dieser Kommission hatte zuletzt seinen Amtssitz bei der Europäischen Akademie Eurac. Heute nun hat die Landesregierung beschlossen, das Kommissionssekretariat beim Amt für Sprachangelegenheiten in der Landesabteilung Zentrale Dienste anzusiedeln und die Kommission wieder zu beleben. Auch beschloss die Landesregierung, die Übersetzungen der Kodices des gesamtstaatlichen Zivil- und Strafrechts zu vervollständigen.

SÜDTIROL: Streit um Namen beigelegt
Der Streit um die Benutzung des Wortes „Südtirol“ als Namen, Marke oder Domainbezeichnung ist beigelegt. Das gab Landeshauptmann Luis Durnwalder heute bekannt. Das Land hatte über mehrere Jahre hinweg einen Rechtsstreit mit einem Unternehmen geführt, das sich im Internet den Namen suedtirol.com gesichert hatte. Das Land Südtirol hatte den Standpunkt vertreten, dass es als Verwaltungseinheit Recht auf die Verwendung dieses Namens habe, hatte sich damit aber vor Gericht nicht durchgesetzt. Mittlerweile hat sich das Land die Domainnamen suedtirol.org, suedtirol.eu usw. und die italienischen Pendants gesichert. Damit dem Land in dieser Hinsicht keine Prügel in den Weg gelegt werden, stimmte man nun einem gerichtlichen Vergleich zu: Dem Unternehmen Wolfsgruber wird die Nutzung von suedtirol.com zugestanden, während das Unternehmen seinerseits nichts gegen die Nutzung der verschiedenen Südtirol-Namen durch das Land Südtirol unternehmen wird.

RAIL TRACTION COMPANY: Schützenhilfe vom Land
Das Gütertransportunternehmen mit öffentlicher Beteiligung RTC AG sieht sich und seine Tätigkeit durch die Anhebung der Schienennutzungsgebühren durch die italienische Bahn in Schwierigkeiten. Es hat daher hat gegen das Ministerialdekret aus dem vergangenen Juli, mit dem die Benutzungsgebühren angehoben worden waren, vor dem Verwaltungsgericht Latium Beschwerde hinterlegt. Das Land Südtirol hat sich nun an die Seite der RTC gestellt und will sich – wie heute beschlossen wurde – ebenfalls auf den Rechtsstreit einlassen. „Wir sind über die Brenner-Autobahn-Gesellschaft beziehungsweise die STR(Società di Trasporti su Rotaia - Gesellschaft für Schienentransporte) an der RCT beteiligt und glauben, dass sie mit ihren Bahngütertransporten zwischen München und Verona einen guten, schnellen und kostengünstigen Dienst leistet. Eine Anhebung der Schienennutzungsgebühren um 2,4 Millionen im Jahr, durch die die italienische Bahn praktisch die Schienennutzung sich selbst vorbehalten würde, können wir nicht hinnehmen“, so der Landeshauptmann, der ankündigte, in der Angelegenheit – wenn nötig – bis zum Europäischen Gerichtshof gehen zu wollen.

SANITÄTSPERSONAL: Höhere Einstufung für Claudiana-Abgänger
Wer die Fachhochschule für Gesundheitsberufe abgeschlossen hat oder im Besitz einer so genannten „Mini-Laurea“ ist, dem wird eine Einstufung in die Gehaltsebene 7bis zuerkannt. Diesem von der Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen ausgearbeiteten Vorschlag stimmte heute die Landesregierung zu. Er sieht vor, dass die Absolventen einer dreijährigen Fachhochschule während der ersten acht Arbeitsjahre im öffentlichen Gesundheitsdienstes einen Zuschlage von fünf Prozent erhalten, in der Folge dann vier Prozent. Für das Land bringt diese Höhereinstufung – aus der 3000 Personen Nutzen ziehen - jährliche Mehrkosten von 4,4 Millionen Euro mit sich.

VERWALTUNGSRÄTE: Eigene Regelung
Das Land will die im staatlichen Finanzgesetz 2007 vorgesehene Abmagerungskur der Verwaltungsräte öffentlicher Körperschaften und Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung nicht eins zu eins übernehmen, sondern unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Autonomie und Proporz in eine eigene Rechtsbestimmung kleiden. Über die grundsätzlichen Inhalte dieses Gesetzentwurfs einigte sich nun die Landesregierung. So will sie in Anlehnung an die staatlichen Vorgaben, die Verwaltungsräte kleinerer Gesellschaften nur mehr mit drei Mitgliedern besetzen, für größere dürfen es fünf sein. „Sollte es Schwierigkeiten mit dem Proporz geben, so möchten wir eine mögliche Anhebung auf vier beziehungsweise sechs vorsehen“, so der Landeshauptmann, der außerdem betonte, dass keine Rückwirksamkeit im Gesetz vorgesehen werde. Was die Sitzungsgelder angeht, so sollen diese wie vom Staat vorgegeben öffentlichen Amtsträger nicht mehr ausbezahlt werden. Vorgesehen ist allerdings eine Erfolgsprämie für ein wirksames oder schnelles Erreichen der Zielvorgaben. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei Auslagerung von Diensten, in den entsprechenden Ämtern oder Dienststellen das Personal abgebaut wird.

jw

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