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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 19. November 2007

LPA - DIe Reform des Wohnbauförderungsgesetzes, die Verminderung der Treibstoffpreise in Grenznähe und die angestrebte Privatisierung des Meraner Thermen-Hotels waren drei Schwerpunkte, mit denen sich´die Südtiroler Landesregierung auf ihrer heutigen Montagssitzung befasst hat.

WOHNBAUFÖRDERUNG: Überarbeitung geht weiter
Die Überarbeitung des Wohnbauförderungsgesetzes nahm auch bei der heutigen Sitzung der Landesregierung wieder breiten Raum ein. Es fiel wiederum eine Reihe von Detailentscheidungen.
So sprach sich die Landesregierung dafür aus, dass bei Überschuldung und einer folgenden Zwangsversteigerung einer Wohnung, dem Wohnbauinstitut die Möglichkeit eröffnet werden solle, diese Wohnung anzukaufen. Der anzuwendende Kaufpreis sollte 80 Prozent des Schätzpreises betragen. Der ursprüngliche Käufer sollte das Recht haben, als Mieter in der Wohnung zu bleiben, sofern diese nicht überdimensioniert ist; anderenfalls müsste er einem Umzug in eine angemessen große Wohnung zustimmen.
Was die im Wohnbaugesetz vorgesehenen Sanierungen mittels Neubau betrifft, soll die zur Sanierung zugelassene Wohnungsgröße künftig auf 110 Quadratmeter beschränkt werden. „Wenn es sich um die Sanierung einer einzigen Wohnung handelt, so sollen weiterhin 160 Quadratmeter als maximale Fläche gelten, wenn aber durch einen Neubau saniert wird, können die einzelnen Wohnungen ja neu bemessen werden“, so die Begründung von Landeshauptmann Luis Durnwalder.
Mehr Raum beziehungsweise Wohnfläche will die Landesregierung auch im Fall pflegebedürftiger Personen zugestehen: Die zusätzliche Wohnfläche soll in diesem Fall von 15 auf 28 Quadratmeter angehoben werden.
Eingeschränkt werden soll das bisher geltende Verbot einer wiederholten Inanspruchnahme von Fördergeldern. „Wenn jemand beispielsweise vor 25 Jahren eine geringe Summe für Wohnungssanierung erhalten hat, so soll er, sofern er den Betrag samt Zinsen rückerstattet, erneut um Wohnbauhilfe ansuchen können“, erklärt der Landeshauptmann den Vorschlag der Landesregierung.
Für Jugendliche soll der Zugang zur Wohnbauförderung erleichtert werden: Zwar soll das bisher vorausgesetzte Mindestalter von 23 Jahren beibehalten werden, nicht aber die Vorschrift, dass der Antragsteller die zwei Jahre vor Gesuchsstellung ununterbrochen gearbeitet hat. „Wir sprechen von dauernder Fortbildung und lebenslangem Lernen, da ist diese Vorschrift nicht mehr zeitgemäß“, so Durnwalder.
Bei der Vermögensbewertung sollen künftig auch Personengesellschaften berücksichtigt werden, was die Schwiegereltern betrifft, so soll künftig bereits ab der Trennung nicht erst ab der Scheidung von Ehepartnern, von der Bewertung des entsprechenden Vermögens abgesehen werden.
Auch in die Brieftasche des Geförderten will das Land künftig nicht mehr so genau schauen: „Ein ordentlicher Finanzierungsplan soll gemacht werden, wer dann bezahlt oder woher das Geld kommt, soll uns gleich sein“, meint der Landeshauptmann. Die Tatsache, dass das Einkommen nach Abzug der Beträge für unterhaltspflichtige Kinder und der Raten für die Wohnbaudarlehen unter dem amtlichen Lebensminimum liegt, soll künftig also eine Wohnbauförderung nicht mehr in Frage stellen.
Um verheiratete gegenüber unverheirateten Paaren zu begünstigen, will die Landesregierung künftig bei verheirateten Paaren nur mehr vom Antragsteller die Zugangsvoraussetzungen erfüllt wissen, bei Unverheirateten müssen hingegen beide Partner die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung erfüllen.
Als letzter Punkt wurde das Thema „Dienstwohnungen“ behandelt: Auch hier will die Landesregierung Erleichterungen vorsehen. Die Bewohnung einer Dienstwohnung soll künftig nicht mehr von einer Wohnbauförderungsmaßnahme ausschließen. Allerdings sollte die geförderte Wohnung über das Wohnbauinstitut vermietet werden, solange der Besitzer die Dienstwohnung bewohnt.
Ein Abschluss der Arbeiten an der Gesetzesnovelle ist noch nicht in unmittelbarer Sicht. Landeshauptmann Durnwalder ist aber zuversichtlich, dass der Entwurf noch in diesem Jahr an den Landtag weitergeleitet werden kann.

RTC: Streiteinlassung

Was die Landesregierung bereits vor einigen Wochen grundsätzlich beschlossen hatte, wurde heute formalisiert: Das Land Südtirol will dem Gütertransportunternehmen mit öffentlicher Beteiligung Rail Traction Company RTC AG vor Gericht zur Seite stehen. Die Landesregierung beschloss die Streiteinlassung in das Verfahren gegen die Erhöhung der Konzessionsgebühren vor dem Verwaltungsgericht Latium. Bekanntlich hatte die RFI (Rete Ferroviaria Italiana AG) die Schienenbenutzungsgebühren angehoben. Die RTC sieht sich und ihre Tätigkeit dadurch in Schwierigkeiten und hatte daher gegen das Ministerialdekret aus dem vergangenen Juli, mit dem die Benutzungsgebühren angehoben worden waren, Beschwerde hinterlegt. Das Land Südtirol stellt sich nun an die Seite der RTC. „Die RTC gewährleistet einen beispielhaften Dienst und besorgt mit täglich über 30 Zügen bereits über 50 Prozent der Gütertransporte auf der Schiene zwischen München und Verona. Eine Anhebung der Schienennutzungsgebühren um 2,4 Millionen im Jahr, durch die sich die italienische Bahn eine Monopolstellung sichern würde, können  wir nicht hinnehmen“, so der Landeshauptmann.

THERME MERAN: Hotel privat führen
Was die Führung des Meraner Thermenkomplex betrifft, so soll sich in absehbarer Zeit etwas ändern: Während die Thermen-Anlage weiterhin eine öffentliche Einrichtung bleiben soll, wird für das Thermen-Hotel eine private Führung angestrebt. Dies ist der Standpunkt der Landesregierung, auf den man sich heute verständigte und an dessen Umsetzung nun gearbeitet werden soll.

TREIBSTOFFPREISE: Reduzierungen ab 2008
Die ab 2008 angesagten Preisreduzierungen für Treibstoffe in Grenznähe haben die Landesregierung heute beschäftigt. Gesprochen wurde über den Zeitplan der Umsetzung und über die begünstigten Gemeinden. Geplant ist die Einführung verringerter Treibstoffpreise für Gemeinden, die bis zu zehn beziehungsweise bis zu zwanzig Kilometer von der Grenze entfernt sind, wobei die Straße zur Entfernungsmessung dient. „Einen offiziellen Beschluss werden wir erst am kommenden Montag fassen, da es für einige Gemeinden – wie Antholz oder Moos in Passeier - noch Unklarheiten gibt“, so der Landeshauptmann. Auf eine Verringerung der Treibstoffpreise für in Grenznähe wohnhafte Personen hatte sich die Landesregierung geeinigt, um dadurch dem Tanktourismus – der ja auch steuerliche Mindereinnahmen bewirkt - Einhalt zu gebieten.

ZWEITE LANDSCHAFTSSCHUTZKOMMISSION neu ernannt
Die Zweiter Landschaftsschutzkommission ist heute von der Landesregierung neu ernannt worden. Vorsitzender bleibt demnach der Direktor im Landesamt für Landschaftsschutz, Adriano Oggiano. Ihm zur Seite steht Winfried Theil (Sachverständiger für Raumordnung und Landschaftsschutz) als stellvertretender Vorsitzender. Die weiteren Beiratsmitglieder sind: Karl Eisenstecken (Sachverständiger für Raumordnung), Emilio Dallagiacoma (Sachverständiger für Forstwirtschaft), Paul Psenner (Verterter der Landwirtschaft), Maria Theresia Pernter (Vertreterin der Naturschutzverbände) und Heidrun Schroffenegger (Sachverständige für Denkmalpflege).

UMWELT: Unvereinbarkeitsproblem löst sich von allein 
Als überflüssig hat Landeshauptmann Luis Durnwalder die Diskussionen um die Funktion und eine mögliche Unvereinbarkeit der von Ressortdirektor Walter Huber bekleideten Ämter bezeichnet: „Das Problem wird sich von allein lösen, sobald die Funktionen Hubers in der BBT-Beobachtungsstelle und dem Konsortium klar sind“, so die Stellungnahme des Landeshauptmanns.

jw

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