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Beschlüsse der Landesregierung vom 3. Dezember 2007

LPA - Das Fahrverbot für LKW der Klasse Euro 0 und Euro 1 soll ausgeweitet werden. Dies hat die Landesregierung heute, 3. Dezember 2007, beschlossen. Sie hat zudem die grenznahen Gemeinden festgelegt, deren Bürger künftig billiger tanken können. Außerdem hat die Landesregierung eine Verordnung zur Flugtätigkeit in geschützten Gebieten erstellt. Befasst hat sich die Landesregierung auch wieder mit der Wohnbaureform.

Ritsch kommt in den Verwaltungsrat des Bozner Flughafens

Den Unternehmer Engelbert Ritsch hat die Landesregierung heute zum Mitglied des Verwaltungsrats des Bozner Flughafens  bestellt. „Den Vorsitzenden des Verwaltungsrates können wird nicht wählen, denn das ist Aufgabe des Verwaltungsrates. Ritsch soll aber Vorsitzender werden“, sagte Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Landesregierungssitzung.

 

EFRE: Bis zum 20. März Projektvorschläge einreichen
Rund 20 Millionen Euro stehen bis 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) an EU-Geldern für Südtirol bereit. Bis zum 20. März 2008 können Bürger oder Organisationen ihre Projektvorschläge für dieses Programm „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ einreichen, kündigte Landeshauptmann Durnwalder an.

 

Interreg-IV-A-Programm Italien-Österreich: 80 Millionen Euro

Ebenfalls bis zum 20. März 2008 können Interessierte ihre Projektvorschläge für das Interreg-IV-A-Programm Italien-Österreich einreichen, so Durnwalder. Das Kooperationsgebiet umfasst neben den förderungsfähigen Grenzräumen in Südtirol auch jene in Venetien, Friaul Julisch-Venetien, Salzburg und Kärnten. Durch das Programm will die EU die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern. Dafür stehen von 2007 bis 2013 rund 80 Millionen Euro bereit. In erster Linie sollen die wirtschaftlichen Beziehungen, die Wettbewerbsfähigkeit und Diversifizierung verbessert werden. An zweiter Stelle stehen Raum und Nachhaltigkeit und schließlich soll über das Programm auch technische Hilfe geleistet werden.

 

Kindertagesstätten von Betrieben sollen mehr Kindern offen stehen

Dafür dass mehr Kleinkinder Horte oder Kindertagesstätten von Betrieben nutzen können, hat die Landesregierung nun die Weichen gestellt. „Über Konventionen mit öffentlichen oder privaten Körperschaften sollen diese Einrichtungen für die Kleinen bis zu drei Jahren nicht nur den Kindern, deren Eltern mit dem Betrieb zu tun haben, sondern auch anderen Kindern offen stehen“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder.

 

Billiger Tanken in Grenznähe: Gemeinden festgelegt

Die Bürger der Gemeinden, die zwanzig Kilometer entfernt von der Staatsgrenze (Zone 2) liegen können künftig billiger tanken. Dafür hat die Landesregierung die Voraussetzungen geschaffen. Noch billiger wird das Tanken für Bürger, die in Gemeinden in nur bis zu zehn Kilometer Entfernung zur Grenze liegen (Zone 1). Die Abstände wurden nach öffentlichen Straßen gemessen. Die Gemeinden der „Zone 1“ sind Brenner, Glurns, Graun im Vinschgau, Innichen, Mals, Sterzing, Taufers im Münstertal. Zur „Zone 2“ gehören Freienfeld, Laas, Niederdorf, Pfitsch, Prad am Stilfser Joch, Prags, Ratschings, Schluderns, Sexten, Stilfs, Toblach und Welsberg-Taisten. Eine Ausnahme bilden die beiden Gemeinden Rasen Antholz und Moos in Passeier, die nur im Sommer eine Straßenverbindung ins Ausland haben. „Mit dieser Maßnahme wollen wir den Tanktourismus einschränken“, unterstrich Landeshauptmann Durnwalder. Wie er ankündigte, soll die Neuerung bereits ab 2. Jänner zum Tragen kommen. Einsparen können die Bürger der grenznahen Gemeinden die Differenz zwischen dem Treibstoffpreis auf der Schweizer und österreichischen Seite und dem Treibstoffpreis in Südtirol.

 

Fahrverbot für LKW Euro 0 und Euro 1 ausweiten

Weiterhin einschränken will die Landesregierung den Durchzugsverkehr von alten umweltverschmutzenden LKW in Südtirol. Das bis April 2007 gültige Fahrverbot für LKW der Klassen Euro 0 und Euro 1 soll aufs ganze Jahr ausgedehnt werden. Die Landesregierung hat diesbezüglich bereits einen Antrag ans Verkehrsministerium gestellt. Bereits in einem Monat könne das Verbot greifen, meinte Durnwalder. „Unser Ziel ist es auch die Euro 2 LKW ins Verbot mit hinein zunehmen“, sagte Landeshauptmann Durnwalder. Allerdings müsse man sich erst mit dem Trentino abstimmen, um dann in Rom ein Verbot des Durchzugsverkehrs der Euro 2 LKW in der gesamten Region zu erwirken, erklärte Durnwalder.

 

Fliegen in geschützten Gebieten nur in Ausnahmefällen

In welchen Ausnahmefällen Flüge in geschützten Gebieten über 1600 Meter Meereshöhe in Südtirol erlaubt sind, hat die Landesregierung  in einer Verordnung festgeschrieben. Wie Landeshauptmann Durnwalder erläuterte sind in geschützten Gebieten Flüge für Wissenschafts-, Forschungs- und Studienzwecke erlaubt. Außerdem sind Flüge für protokollarische und für Ausbildungszwecke möglich. Geflogen werden darf auch, wenn Personen zu Lokalaugenscheinen für die Instandhaltung von Strukturen gebracht werden müssen, wenn der Einsatz eines Luftfahrzeuges unerlässlich ist oder Alternativen zu kostspielig sind. Außerdem sind Flüge für Luftaufnahmen für die Berichterstattung durch Rundfunk- und Fernsehanstalten im Zusammenhang mit Großveranstaltungen oder für Luftaufnahmen für Sendungen kulturellen Inhalts im öffentlichen Interesse erlaubt. Nicht zulässig sind Flüge für das Marketing oder die Werbung von einzelnen Betrieben. Für die Flüge müssen die kürzeste Route und Dauer gewählt werden. Das Starten und Landen ist in Biotopen nicht möglich. Beantragen muss man die Flugerlaubnis bei der Landesabteilung Mobilität; erteilt wird sie vom Landeshauptmann.

 

Wohnbaureform

Noch zwei weitere Sitzungen der Landesregierung werden laut Landeshauptmann Durnwalder notwendig sein, um in Sachen Wohnbaureform alle wichtigen Änderungen und Ergänzungen zu behandeln und den Gesetzesentwurf den Gemeinden zur Stellungnahme weiterzureichen. Noch weitere 20 Artikel sind zu behandeln. Die Landesregierung hat sich heute wieder mit mehreren Punkten der Wohnbaureform befasst und sich laut Landeshauptmann Durnwalder auf folgende Punkte geeinigt:

Wenn Inhaber einer geförderten Wohnung ihre Eltern bei sich aufnehmen, so soll deren Einkommen für den Beitrag des Landes nicht mitberechnet werden.

Werden Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten gesetzt, so soll es für Klimahaus B um fünf Prozent mehr Beitrag geben und für ein Klimahaus A um zehn Prozent mehr.

Für zehn Jahre sollen geförderte Wohnungen nicht verkäuflich sein. Nach zehn Jahren sollen sie mit Ermächtigung des Landes an bestimmte Personen verkauft werden können sofern der erhaltene Beitrag zurückbezahlt wird. Wird die Wohnung zu klein und eine größere muss angekauft werden, so wird beim zweiten Förderbetrag der Wert der kleineren Wohnung abgezogen.

Bei Zwangsversteigerungen soll die Familie, die in der Wohnung wohnt, 80 Prozent des geschätzten Wertes der Wohnung bekommen und darin wohnen bleiben dürfen. Das Wohnbauinstitut soll der Familie aber auch eine andere angemessene Wohnung zuweisen können, falls die zuerst Wohnung bewohnte Wohnung vom Institut gebraucht wird.

Erstwohnungen mussten bisher ständig bewohnt werden. Künftig soll es möglich sein, dass sie bis zu sechs Monaten unbewohnt bleiben dürfen. Nach dieser Frist müssen die Wohnungen dem Wohnbauinstitut zur Verfügung gestellt werden. Der Besitzer erhält aber die Miete.

Bei Tod des Wohnungsbesitzers soll dessen Partner die Wohnung behalten können auch wenn dessen Einkommen die Grenze für die Förderung überschreitet. Auch die Erben können die Wohnung behalten sofern sie innerhalb von sechs Monaten in die Wohnung einziehen.

Die Dekrete für die Eintragung der Wohnungen in das Grundbuch soll künftig nicht mehr der Landeshauptmann sondern der zuständige Bürgermeister unterzeichnen.

Auch an Einrichtungen ohne Gewinnabsicht, die Wohnungen bauen wollen und Unternehmen, die Arbeiterwohnungen bauen sollen, sollen Grundzuweisungen in geförderten Wohnzonen in Zukunft möglich sein. Bisher wurde nur Einzelpersonen und Wohnbaugenossenschaften Grund zugewiesen.

Die Bindung von geförderten Wohnungen soll künftig auch nach zwanzig Jahren aufrecht bleiben, und zwar so lange, wie die Zone als geförderte Wohnbauzone im Bauleitplan der betreffenden Gemeinde eingetragen ist. Die Wohnungen können also nur an Personen weiterverkauft werden, die die Voraussetzungen für den Kauf einer geförderten Wohnung erfüllen.

SAN

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