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Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger: Termine bestätigt

(LPA) Wie bereits angenommen, ist am 30. November das Dekret veröffentlicht worden, mit dem die Kontingente für nicht-saisonale Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger festgelegt werden. Die Einreichetermine für die entsprechenden Ansuchen sind demnach bestätigt worden und laufen - je nach Ansuchen - ab 15. Dezember.

Wie Landesrätin Luisa Gnecchi mitteilt, ist Südtirol ein Kontingent von 500 Arbeitsgenehmigungen zugesprochen worden. Um die Prozedur für das Ansuchen zu erleichtern, habe die Landesabteilung Arbeit eigene zweisprachige Vordrucke für den Antrag ausgearbeitet, so Abteilungsdirektor Helmuth Sinn. Diese sind - ebenso wie alle weiteren Infos - auf der Homepage der Landesabteilung Arbeit (www.provinz.bz.it/arbeit) abrufbar.

Sinn unterstreicht, dass die Anträge in Südtirol ausschließlich über die Post eingereicht werden können und nicht wie im übrigen Staatsgebiet über die Homepage des Innenministeriums. "Dort ist keine Zweisprachigkeit garantiert und bis die Anträge über Rom zu uns kommen, haben wir unsere Quoten schon längst verbraucht", so der Direktor. Die Anträge sind daher mit eingeschriebenem Brief an das jeweilige Arbeitsvermittlungszentrum zu schicken. Auf dem Poststempel müssen Datum und Uhrzeit der Abgabe ersichtlich sein.

Ab Samstag, 15. Dezember, 8.00 Uhr, dürfen Anträge um nicht-saisonale Arbeitsgenehmigungen für alle Bereiche (samt Haushalt und Pflege) eingereicht werden, und zwar für Personen aus Albanien, Algerien, Bangladesch, Ägypten, Philippinen, Ghana, Marokko, Moldawien, Nigeria, Pakistan, Senegal, Somalia, Sri Lanka und Tunesien. Anträge um nicht-saisonale Arbeitsgenehmigungen im Haushalts- und Pflegebereich für Personen, die nicht aus den genannten Ländern stammen, dürfen erst ab Dienstag, 18. Dezember, 8.00 Uhr eingereicht werden. Für diese Gesuche wird eine Ranordnung erstellt, in der Gesuche Berücksichtigung finden, die bis 18. Jänner 2008 eingereicht werden.

Alle anderen Anträge um nicht-saisonale Arbeitsgenehmigungen, um die Umwandlung einer Aufenthaltsgenehmigung aus Studien- oder Praktikumsgründen sowie um die Umwandlung einer saisonalen Aufenthaltsgenehmigung dürfen erst ab Freitag, 21. Dezember, 8.00 Uhr eingereicht werden.

chr

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