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Rot markierte Fußgängerübergänge und „intelligente Ampeln“ nicht in Ordnung

LPA - Was Gemeinden in Bezug auf Fußgängerübergänge und so genannte intelligente Ampeln wissen sollten, darüber informiert der Straßenbeschilderungsdienst des Landes. „Wir wollen die Gemeinden darauf hinweisen, dass rote Farbe auf dem Straßenbelag im Bereich von Fußgängerübergängen nicht gestattet ist und die so genannten intelligenten Ampeln nicht gesetzeskonform sind“, erklärt der zuständige Landesrat Florian Mussner.

Der Straßenbeschilderungsdienst weist in diesem Zusammenhang auf die Richtlinien des Verkehrsministeriums zur Einzeichnung von Übergängen und zum Anbringen von Ampeln hin. Diese Richtlinien besagen, dass der Straßenbelag im Bereich von Fußgängerübergängen nicht mit roter Farbe bemalt werden darf. Auch die so genannten „intelligenten“ Ampeln, welche nur eine geschwindigkeitsreduzierende Funktion haben sind nicht gesetzeskonform, heißt es in den Richtlinien. „Die Ministerialrichtlinien sind für die Straßeneigentümer bindend und ihre Missachtung kann bei Unfällen zivil- bzw. strafrechtliche Folgen haben“, erklärt der Koordinator des Straßenbeschilderungsdienstes Bruno Fait. In allen Fragen rund um die Straßenbeschilderung geben die Mitarbeiter des Straßenbeschilderungsdienstes im Bautenressort, Eggentalerstraße 46 in Kardaun (Rufnummer: 0471 361580) Auskunft.

SAN

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