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Warteschlangen wegen Arbeitsgenehmigungen: LRin Gnecchi nimmt Stellung

(LPA) Zu Warteschlangen ist es heute (15. Dezember) in Bozen vor den Postämtern gekommen. Dies deshalb, weil in Südtirol die Anträge um Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger über die Post eingereicht werden müssen und dies heute erstmals möglich war. Zur Ansuchen-Prozedur nehmen Arbeitslandesrätin Luisa Gnecchi und der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn, Stellung.

Im restlichen Staatsgebiet können die Anträge über die Homepage des Innenministeriums eingereicht werden. Allerdings werde dieser Dienst nur in italienischer Sprache angeboten, so Gnecchi und Sinn. "Bis die Anträge über Rom zu uns kommen würden, hätten wir die nach unserem System beantragten Arbeitsgenehmigungen schon längst ausgestellt", stellen die beiden Verantwortlichen klar. Es sei derzeit noch nicht klar, welchen Weg die Anträge über das Internet, die zentral im Innenministerium in Rom gesammelt werden, gehen. "Wenn es so passiert, wie beim Kit im vergangenen Jahr, dann würde es wohl mehrere Monate dauern, bis wir die Anträge bearbeiten könnten", so Gnecchi und Sinn.

Es stimme zwar, dass die Einreichung der Anträge via Internet bequemer sei, es sei aber zu bedenken, dass gerade Familien, die eine Haushaltshilfe beantragten, oft keinen Internetzugang hätten. Ein weiterer Unterschied zum restlichen Staatsgebiet sei in Südtirol jener, dass hier im Haushalts- und Pflegebereich nicht ausschließlich die chronologische Reihenfolge der Gesuche beachtet, sondern dass zusätzlich eine Rangordnung nach Bedürftigkeit erstellt werde. "Südtirol hat ein Kontingent von 500 Arbeitsgenehmigungen und da ist es nicht gerecht, dass ausschließlich jene Antragsteller zum Zug kommen sollen, die zuerst eingereicht haben", erklärt die Landesrätin.

Heute konnten Anträge um nicht-saisonale Arbeitsgenehmigungen für alle Bereiche (einschließlich Haushalt und Pflege) eingereicht werden, und zwar für Personen aus Staaten mit so genannten Sonderabkommen. Der nächste Termin ist Dienstag, 18. Dezember. Ab diesem Datum dürfen ab 8.00 Uhr die Anträge um nicht-saisonale Arbeitsgenehmigungen im Haushalts- und Pflegebereich für Personen, die nicht aus den oben genannten Ländern stammen, eingereicht werden.

Die Anträge sind mit eingeschriebenem Brief an das jeweilige Arbeitsvermittlungszentrum zu schicken. Auf dem Poststempel müssen Datum und Uhrzeit der Abgabe ersichtlich sein. Um die Prozedur für das Ansuchen zu erleichtern, hat die Landesabteilung Arbeit eigene zweisprachige Vordrucke für den Antrag ausgearbeitet.

chr

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