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Haushalt und Finanzgesetz am 3. Jänner in Kraft

(LPA) Gleich zwei grundlegende Landesgesetze treten am 3. Jänner in Kraft. Es sind dies der Haushalt und das Finanzgesetz, die beide am Mittwoch, 2. Jänner, im Amtsblatt veröffentlicht werden. Der Landeshaushalt 2008, der rund fünf Milliarden Euro umfasst, sei ein ausgeglichener und sehe weitere Investitionen in Schlüsselbereiche vor, so Finanzlandesrat Werner Frick.

Verabschiedet wurde der Haushalt 2008 im Rahmen einer Nachtsitzung des Südtiroler Landtags am 14. Dezember, das entsprechende Landesgesetz trägt das Datum vom 21. Dezember 2007, die Nummer 15 und den offiziellen Titel "Haushaltsvoranschlag der autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2008 und Dreijahreshaushalt 2008-2010". Das Gesetz wird am Mittwoch, 2. Jänner, im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am Tag darauf in Kraft.

Im Haushalt des Landes für das Jahr 2008 habe man ein Wachstum von rund zwei Prozent verzeichnen können, betont Landesrat Frick. Dies ermögliche der Landesregierung, weiter in die im Regierungsprogramm als strategisch wichtig erachteten Bereiche zu investieren, also etwa in das Gesundheits- und Sozialwesen, die Gemeindenfinanzierung, den Bildungsbereich, in Straßen und öffentliche Bauten sowie nicht zuletzt auch in den öffentlichen Nahverkehr. "Aus sozialer Sicht können wir von einem ausgeglichenen Haushalt sprechen", so Frick, "nachdem rund 30 Prozent der Mittel in die Bereiche Gesundheit, Familie, Soziales und Wohnbau fließen". Weitere 14 Prozent seien für Bildung und Kultur bestimmt.

Neu ist im Wahljahr 2008, dass es keinen Nachtragshaushalt geben wird. Zudem wurden im Finanzgesetz bereits die Weichen dafür gestellt, das Jahr 2009 mit einer provisorischen Haushaltsführung beginnen zu können. Dies deshalb, weil damit zu rechnen ist, dass nach den Landtagswahlen im Herbst bis Anfang 2009 noch keine neue Landesregierung im Amt sein wird. Das Finanzgesetz (L.G. vom 21. Dezember 2007, Nr. 14, "Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 2008 und für den Dreijahreszeitraum 2008-2010 (Finanzgesetz 2008)") wird übrigens auch im Amtsblatt vom 2. Jänner veröffentlicht und tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.

chr

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