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Pflegesicherung: Ab Jänner wird der Pflegebedarf erhoben

(LPA) Die Landesregierung hat heute (28. Dezember) auf Antrag von Landesrat Richard Theiner einen weiteren Schritt hin zur Umsetzung der Pflegesicherung gesetzt. So wurden die Einstufungsteams ernannt, die im Jänner mit der Erhebung des Pflegebedarfs pflegebedürftiger Personen beginnen werden. Die Einstufung ist ausschlaggebend für die Höhe des Pflegegeldes.

Wie das Landesgesetz zur Pflegesicherung vorschreibt, werden in den ersten sechs Monaten des neuen Jahres all jene pflegebedürftigen Personen neu eingestuft, die zu Hause gepflegt werden und Hauspflege- und/oder Begleitgeld beziehen. Die Einstufung wird von einem Team durchgeführt, das aus einem Krankenpfleger und einer Sozialfachkraft besteht. Allerdings müssen all diejenigen, die bis heute für die Pflege zu Hause einen Beitrag des Landes bekommen haben, nicht selbst aktiv werden. Vielmehr wird sich das Team in den nächsten Monaten telefonisch bei den Betroffenen melden, um einen rund zweistündigen Hausbesuch zu vereinbaren. Dabei wird der Pflegebedarf erhoben.

"Die Einstufungsteams haben eine spezielle Schulung erhalten und sind für die Ermittlung des Pflegebedarfs gerüstet", erklärt dazu Landesrat Theiner. Wichtig sei die Unterstützung der Betroffenen, damit die Einstufungen schnell und reibungslos vorgenommen werden könnten. "Und damit wir das Pflegegeld für Personen, die zu Hause gepflegt werden, ab 1. Juli monatlich ausbezahlen können", so Theiner. Nach dem Besuch des Einstufungsteams wird das Ergebnis der Einstufung schriftlich mitgeteilt. Der durch die Einstufung festgesetzte Betrag ersetzt das bisherige Hauspflege- und Begleitgeld.

Ab Februar wird zudem das Pflegetelefon aktiv sein, bei dem Interessierte Informationen zur Pflegesicherung einholen können. "Die Einstufung von Personen, die in Alters- oder Pflegeheimen untergebracht sind und das Begleitgeld beziehen, wird ab 1. Juli kommenden Jahres erfolgen", erklärt der Landesrat. Das neue Gesetz zur Pflegesicherung sei ein wichtiger Schritt zur Absicherung und Gewährleistung der bestmöglichen Lebensqualität im Alter. "Ziel ist, ein Leben in Würde zu garantiert und die Pflege zu Hause im Kreise der Familie bzw. in den eigenen vier Wänden zu fördern", so Theiner.

chr

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