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Meldung von Arbeitsverhältnissen: Für ein Jahr alles beim Alten

LPA - Am 11. Jänner 2008 tritt das Ministerialdekret in Kraft, mit welchem die vereinheitlichte Pflichtmitteilung von Arbeitsverhältnissen (comunicazione obbligatoria unificata dei rapporti di lavoro) eingeführt wird. Für Südtirol gilt, wie von der Landesregierung beschlossen, eine Übergangsbestimmung: Bis zum 1. Dezember 2008 können alle Arbeitsverhältnisse nach den bisher gültigen Regeln gemeldet werden.

Die Landesregierung hat zudem beschlossen, von der im Dekret vorgesehenen Möglichkeit, in der Übergangszeit ein nationales System für die Meldetätigkeit zu nutzen, nicht Gebrauch zu machen. Dies hätte eine unnötige Belastung für die Betriebe bedeutet, da sie innerhalb eines Jahres zweimal das Meldesystem hätten wechseln müssen, so die Begründung der Landesregierung. Mit der Entscheidung der Landesregierung werden demnach so lange die aktuellen Verfahren und Regeln angewandt, bis das Landesinformatiksystem, auch bekannt unter den Namen „Notel“ und „ProNotel“, den neuen gesamtstaatlichen Bestimmungen angepasst worden ist. Ab 1. Dezember 2008 soll das System funktionieren.

Dann wird es möglich sein, mit einer einzigen Mitteilung sowohl die Meldung beim Land (Abteilung Arbeit) als auch bei allen Versicherungsinstituten wie NISF oder INAIL sowie bei der Polizeibehörde erledigen zu können. Diese Mitteilungen können dann aber nur mehr elektronisch erfolgen.

Eine detaillierte Übersicht über die Meldetermine auf Landes- und auf Staatsebene ist auf der Homepage der Landesabteilung Arbeit unter www.provinz.bz.it/arbeit abrufbar.

SAN

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