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Ressortdirektor Andergassen zur Berufsmatura

LPA - Was die Berufsmatura anbelangt, habe es für die Direktoren der Oberschulen sehr wohl Gelegenheit gegeben Stellung zu nehmen, betont Günther Andergassen, Direktor des Bildungsressorts. Andergassen weist in seiner Stellungnahme die von den Oberschuldirektoren geäußerte Behauptung zurück, die Berufmatura solle ohne Rücksprache mit den Oberschulen eingeführt werden.

Andergassen schreibt in seiner Stellungsnahme: „Es ist erstaunlich, dass die Direktorinnen und Direktoren der staatlichen Oberschulen sich offensichtlich nicht die Mühe gemacht haben, in die Dokumente der Berufsbildung Einblick zu nehmen und erst jetzt das langjährige Vorhaben der Berufsbildung wahrnehmen.

Ich habe nicht ganz verstanden, was an dem Projekt ´Berufsmatura` so ´befremdend` sein soll. Die Berufsbildung spricht bereits seit zehn Jahren davon, dass sie eine Berufsmatura einführen will. Bereits im ersten Mehrjahresplan für die Berufsbildung, der 1995 von der Landesregierung beschlossen und von den verschiedenen Gremien, den Gewerkschaften, den Wirtschaftsverbänden und der Berufsbildungskommission begutachtet wurde, war die Einführung der Berufsmatura als ein prioritäres Ziel der Berufsbildung verankert. Es gab bereits 1998 eine erste Initiative, das Projekt ´Berufsmatura` konkret umzusetzen und seitdem blieb die Berufsmatura auf der Tagesordnung der Berufsbildung. Die so genannte Moratti-Reform im Bereich der Oberstufe, die ja nicht völlig aufgehoben, sondern nur aufgeschoben wurde, zeichnete einen konkreten Weg ab, auch über die Berufsbildung den Berufsschulabsolventen den Weg zu Hochschulen und Universitäten zu ermöglichen. Wir wollen mit dieser Maßnahme talentierten Berufsschülern und Berufsschülerinnen den Weg nach oben öffnen, ohne Umwege gehen zu müssen, die, wie die Vergangenheit gezeigt hat, mit großen Schwierigkeiten verbunden waren und immer noch sind. Wir wollen im Interesse der jungen Menschen Sackgassen öffnen. Deshalb kann ich den Widerstand von Seiten der Oberschuldirektoren und Oberschuldirektorinnen nicht nachvollziehen. Ich kann nur vermuten, was hinter diesem Widerstand steht.

Jedenfalls liegt es in unserer Verantwortung, auch jene jungen Menschen optimal zu fördern, die es vorerst vorziehen, eine berufliche Ausbildung zu machen, weil sie beispielsweise den elterlichen, handwerklichen Betrieb übernehmen wollen, und in einem zweiten Moment die Voraussetzungen erwerben wollen, auch einen höheren Studienabschluss anpeilen zu können.

Es gibt einige Handwerker, die nach einer beruflichen Ausbildung eine Kunstakademie bzw. eine Fachhochschule besucht oder sogar ein technisches oder Wirtschaftsstudium abgeschlossen haben. Einen beruflichen Abschluss zu haben, der einen konkreten Einblick in die Arbeit, in die Produktionsabläufe gibt und zugleich einen Studienabschluss zu haben, der die Menschen befähigt, betriebswirtschaftlich gut zu arbeiten, sind optimale Voraussetzungen dafür, dass Betriebe im heutigen globalen Wettbewerb bestehen können.

Warum sollte diesen jungen Menschen über die berufliche Ausbildung nicht auch der Weg zu eben solchen Studien eröffnet werden? Versetzen wir uns doch einmal in die Lage dieser Menschen und ihrer Familien. Haben sich die Oberschuldirektoren und Oberschuldirektorinnen auch einmal gefragt, was mit jenen jungen Menschen passiert, die in den ersten beiden Oberschuljahren ´ausgelest` werden? Im Übrigen verbessern die jüngsten Maßnahmen des Unterrichtsministeriums diese Situation auch nicht. Wer hat bisher für diese Menschen die Verantwortung übernommen, dass sie einen schulischen bzw. beruflichen Abschluss erlangen?

Im Gegensatz zur Behauptung, dass die Berufsmatura in Österreich und in der Schweiz nicht den Zugang zu allen Universitäten garantiert, muss nochmals festgestellt werden, dass dies eine völlige Fehlinformation ist. In Österreich ermöglicht die Berufsmatura den Zugang zu den Universitäten. Dasselbe gilt auch in der Schweiz, wobei dort für den Zugang zu den Universitäten lediglich eine zusätzliche Prüfung abzulegen ist, die im Rahmen der Berufsmatura angeboten wird.

Was die gewünschte Aussprache mit den Berufsschulen anbelangt, so wäre es durchaus nahe liegend gewesen, dass die Vertreter und Vertreterinnen der Oberschulen im Landesschulrat oder andere Oberschuldirektoren und Oberschuldirektorinnen sich mit den Verantwortlichen der Berufsbildung zusammengesetzt hätten, um zu verstehen, was das Ziel dieser Gesetzesmaßnahme ist, noch bevor sie eine Stellungnahme im Landesschulrat oder eine öffentliche Stellungnahme abgegeben haben. Der Gesetzesentwurf wurde ja bekanntlich im Sommer 2007 dem Landesschulrat und anderen Gremien zugestellt. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass wir im Sinne der jungen, auszubildenden Menschen – und das muss unser einziges Interesse sein – zu einem Einvernehmen kommen werden“.

SAN

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