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Kfz-Steuer für Anhänger für besondere Nutzung entfällt

LPA - Seit 1. Jänner 2008 sind Eigentümer von Anhängern für besondere Nutzung von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Darauf macht das Landesamt für Abgaben aufmerksam.

Einigen Besitzern wurde  fälschlicherweise ein Informationsschreiben mit der Erinnerung an die Fälligkeit der Kfz-Steuer Anhängern für besondere Nutzung zugeschickt. Deshalb erinnert das Landesamt für Abagaben daran, dass die Kfz-Steuer für solche Anhänger seit 1. Jänner 2008 weggefallen ist. 

Das Amt weist eigens darauf hin, dass das Schreiben als gegenstandslos zu betrachten und die Kfz-Steuer auf den Anhänger nicht zu bezahlen ist. Sollte die Kfz-Steuer bereits entrichtet worden sein, kann bei den Geschäftsstellen des Italienischen Automobil Clubs (ACI) um Rückerstattung der Kfz-Steuer angesucht werden.

SAN

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