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Lehrpersonen: Steuerabzug bei PC-Ankauf

LPA - Lehrpersonen, die im vergangenen Jahr 2007 einen neuen Computer erworben haben, können mit einer Steuerbegünstigung rechnen. "Das entsprechende Dekret des Unterrichtsministeriums sieht einen Einkommenssteuerabzug von 19 Prozent beim Erwerb eines neuen PCs bis zu einem Höchstpreis von tausend Euro vor", erklärt Bildungslandesrat Otto Saurer.

Die Lehrpersonen aller Schulstufen, ob in der Stammrolle oder Supplenten, können für den 2007 getätigten Ankauf eines PCs mit Steuerabzügen rechnen. Der Steuerabzug beträgt 19 Prozent und kann auf einen Ausgabe von bis zu tausend Euro angewandt werden.

Die Begünstigung gilt nur für den Erwerb eines neuen Gerätes und kann auf der Grundlage einer Rechnung oder Quittung in Anspruch genommen werden, das die meldeamtlichen Daten des Käufers sowie Angaben über Marke und Modell des PCs umfasst.

Grundlage der Begünstigung, auf die Bildungslandesrat Otto Saurer das Lehrpersonal hinweist, ist ein Dekret des Unterrichtsministeriums.

jw

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