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Tätowieren und Piercen: Bis 29. Februar zur Ausbildung einschreiben

(LPA) Wer professionell tätowieren oder piercen will, bedarf einer Befähigung, die am Ende einer Ausbildung ausgestellt wird. Der entsprechende Kurs wird vom Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals organisiert, das bis 29. Februar Einschreibungen entgegen nimmt.

Voraussetzungen für den Besuch der Ausbildung in Sachen Tätowierungen und Piercing sind ein Mittelschuldiplom und ein Mindestalter von 18 Jahren. Der Abschluss des Kurses ist für all jene obligatorisch, die Tätowierungen oder Piercings anbringen wollen, also auch für Gold- und Silberschmiede sowie andere Fachleute, die nicht ausschließlich verpackten und sterilen Ohrschmuck mit der eigens vorgesehenen Zange an Ohrläppchen anbringen.

Einschreibungen nimmt das Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals entgegen, und zwar bis zum 29. Februar. Das Landesamt ist derzeit noch in der Freiheitsstraße 23 in Bozen zu finden und telefonisch über die Nummer 0471 411608 zu erreichen. Mit 7. Februar übersiedelt es allerdings ins neue Landhaus 12 am Bozner Boden, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 (Tel. 0471 418148). Nicht geändert wird die E-Mail-Adresse, unter der es alle notwendigen Infos gibt (elena.kostner@provinz.bz.it), sowie die Adresse der entsprechenden Bürgernetzseite (www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/2305/index_d.htm).

Für die Teilnahme am Ausbildungskurs ist eine Gebühr von 150 Euro zu bezahlen, die auf das Postkontokorrent Nr. 273391, laufend auf "Autonome Provinz Bozen – Schatzamtsdienst" einzuzahlen ist.

chr

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