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Nord-West-Umfahrung Meran: Arbeiten für Dichtwand vergeben

LPA - Die Arbeiten für die Nord-West-Umfahrung Merans haben begonnen. Die Landesabteilung Wasserschutzbauten nahm gestern (Montag, 21. Jänner) am Etschufer westlich des Wohnviertels "Maria Himmelfahrt" die Vorbereitungsarbeiten für die Errichtung einer Abdichtungswand auf. Heute (Dienstag, 22. Jänner) wurden im Landesamt für Bauaufträge die Arbeiten für die Errichtung der Dichtwand vergeben.

Durch die künftige Nord-West-Umfahrung wird Meran - zu einem großen Teil unterirdisch -  umfahren werden. Die Umfahrung beginnt im Westen der Stadt auf Algunder Gemeindegebiet, 185 Meter westlich vom Wohnviertel Maria Himmelfahrt. Über einen halb-unterirdischen Kreisverkehr soll die neue Straße an die Schnellstraße Bozen-Meran angebunden werden. In der Folge soll sie als Unterflurtrasse geführt werden, unterführt wird dann das Bahnhofgelände bis über einen unterirdischen Kreisverkehr in der IV-November-Straße die Umfahrung an das städtische Straßennetz, das Mobilitätszentrum und die geplante Tiefgarage angeschlossen wird.

Die ersten Arbeiten für die neue Umfahrungsstraße wurden heute im Landesamt für Bauaufträge vergeben. Es geht dabei um Sicherheitsmaßnahmen für den eigentlichen Straßenbau, und zwar um Abdichtungsmaßnahmen längs der Etsch. Im Bereich des Mebo-Anschlusses gilt es entlang des Flussdammes eine fast 300 Meter lange Dichtwand zu errichten, die mit sich überschneidenden Bohrpfählen von 80 Zentimeter Stärke durchgeführt wird. Bereits gestern hat die Landesabteilung Wasserschutzbauten mit den Aushubarbeiten am Etschufer westlich des Wohnviertels "Maria Himmelfahrt" und somit mit der Vorbereitung für die Errichtung der Dichtwand begonnen.

Diese Tiefbauarbeiten wird im Auftrag des Landes das Bauunternehmen So.Co.Gen. AG aus Pievepelago in der Provinz Modena durchführen. Das Bauunternehmen sicherte sich den Auftrag unter fünf Auftragswerbern mit einem Preisangebot von 616.000 Euro bei einer Ausschreibungssumme von 781.000 Euro. Die Arbeiten sind - im Sinne der Ausschreibungsbedingungen - innerhalb von 75 Tagen abzuschließen. 

jw

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