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Steuerabzug für Medikamente: Gesundheitskarte nicht vergessen

(LPA) Wer seine Ausgaben für Medikamente von der Steuer absetzen will, muss beim Kauf in der Apotheke die Gesundheitskarte vorlegen. "Nachdem diese Bestimmung erst seit Jahresbeginn in Kraft ist, gibt es Anlaufschwierigkeiten und großen Informationsbedarf", heißt es dazu aus dem Landesamt für Gesundheitssprengel.

Das System ist ein einfaches: Mit Hilfe eines elektronischen Lesegeräts wird beim Kauf von Medikamenten in der Apotheke die Steuernummer des Käufers erfasst und mit den Rezeptdaten online an das Finanzministerium übermittelt. Auf der Quittung, dem Kassenbeleg also, scheinen in der Folge die Steuernummer des Kunden, die gekauften Medikamente und der Gesamtbetrag auf. Diese Angaben ermöglichen die Kontrolle der Gesundheitsausgaben und Verschreibungen.

"Diese staatliche Bestimmung gilt seit 1. Jänner und verpflichtet die Kunden, bei jedem Kauf die Karte vorzuweisen, sowie die Apotheken, die Daten des Kunden elektronisch einzulesen, vorausgesetzt, die Kunden wollen ihre Ausgaben steuerlich geltend machen", so Alfred König, Direktor des Landesamts für Gesundheitssprengel. Wer also Gesundheitsausgaben steuerlich absetzen wolle, müsse beim Gang in die Apotheke immer die Gesundheitskarte bei sich haben. "Wer Medikamente für andere einkauft, muss die Gesundheitskarte der betreffenden Person vorlegen", erklärt König.

Um die Ausgaben steuerlich absetzen zu können, muss bei rezeptpflichtigen Medikamenten der Steuererklärung die Fotokopie der Verschreibung beigelegt werden. Dabei sind Gesundheitsausgaben erst ab einem Betrag von 129,11 Euro im Ausmaß von 19 Prozent absetzbar, und zwar Ticketbeträge für alle Medikamente zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes, alle Medikamente, die aus eigener Tasche bezahlt werden (z.B. Aspirin), homöopathische Produkte, Nahrungsergänzungsmittel (z.B. Vitamintabletten), sofern vom Arzt verschrieben, ferner Sehbrillen, Linsen und Linsenflüssigkeit sowie sanitäre Geräte (z.B. Blutdruckmess- oder Inhalationsgeräte).

chr

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