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Saisongenehmigungen für Personal aus Nicht-EU-Ländern

(LPA) Ab Freitag, 1. Februar, können die Anträge um saisonale Arbeitsgenehmigungen für Personal aus Nicht-EU-Ländern eingereicht werden. Die Anträge werden direkt bei den Arbeitsvermittlungszentren und beim Arbeitsservice in Bozen entgegen genommen, können aber auch per Einschreiben übermittelt werden. Für Südtirol steht ein Kontingent von 1200 saisonalen Genehmigungen zur Verfügung.

Für die Anträge um saisonale Arbeitsgenehmigungen liegen eigene zweisprachige Vordrucke auf. Diese sind auf der Homepage der Landesabteilung Arbeit im Südtiroler Bürgernetz zu finden (www.provinz.bz.it/arbeit). Anders als im restlichen Staatsgebiet können die saisonalen Genehmigungen in Südtirol nicht telematisch beantragt werden. Diese Vorgehensweise ist mit den von den saisonalen Genehmigungen betroffenen Arbeitgeberverbänden des Gastgewerbes und der Landwirtschaft – HGV und Südtiroler Bauernbund – vereinbart worden. Entsprechende Saisongenehmigungen werden nur für ausländischen Arbeitskräfte erteilt, die bereits in den vergangenen Jahren in Südtirol oder im restlichen Staatsgebiet saisonal beschäftigt waren.

chr

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