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Anträge für Entwicklungszusammenarbeit und Sozialdienst: Termin ist 1. Februar

(LPA) Der Fasching sorgt dafür, dass der Abgabetermin für Beitragsgesuche in Sachen Entwicklungszusammenarbeit sowie jener für Anträge im Bereich des freiwilligen Sozialdienstes verlängert wird. Weil der ursprünglich ins Auge gefasste 31. Jänner auf den Unsinnigen Donnerstag fällt, wurde der Abgabetermin auf 1. Februar, 12.00 Uhr verschoben.

Um einen Beitrag des Landes zur Entwicklungszusammenarbeit ansuchen können Non-Profit-Organisationen oder auch Einzelpersonen, die in der Entwicklungszusammenarbeit aktiv sind und die ihren (Wohn-)Sitz in Südtirol haben. Die Projekte, die vorgelegt werden, müssen zum Ziel haben, die Lebensbedingungen der einheimischen Bevölkerung zu verbessern, indem sie zur wirtschaftlichen, gesundheitlichen, gesellschaftlichen oder kulturellen Entwicklung vor Ort beitragen.

Eingereicht werden müssen die Projektvorschläge bzw. Finanzierungsansuchen in doppelter Ausfertigung im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten in der Crispistraße 3 in Bozen, und zwar bis zum neuen Termin, also bis zum 1. Februar, 12.00 Uhr. Vordrucke für Ansuchen und Projektbeschreibung sowie die Kriterien und Richtlinien gibt's ebenfalls dort (E-Mail: kabinett@provinz.bz.it; Tel. 0471 412132) und zudem im Bürgernetz (www.provinz.bz.it/entwicklungszusammenarbeit). Für Informationen stehen die Mitarbeiterinnen des Amtes Chiara Rabini (E-Mail: chiara.rabini@provinz.bz.it) und Judith Nothdurfter (judith.nothdurfter@provinz.bz.it) zur Verfügung.

Das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten ist zudem zuständig für die Führung des Verzeichnisses all jener, die am freiwilligen Sozialdienst interessiert sind. Wer in dieses Verzeichnis aufgenommen werden möchte, kann das Formular aus dem Bürgernetz herunterladen (www.provinz.bz.it/zivildienst). Organisationen und Körperschaften, die Interesse an der Zuteilung eines Sozialdieners haben, haben die Möglichkeit, das Verzeichnis zu konsultieren oder mit anderen Interessenten Kontakt aufzunehmen. Sind sich Organisation und Interessent einig, kann die Organisation bis zum 1. Februar den Antrag um Zuteilung stellen, und zwar im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten.

chr

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