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Sonderregelung bei IRAP-Reduzierung

LPA - Für welche Investitionen Unternehmen trotz Inanspruchnahme der vollen Reduzierung der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP eine Förderung erhalten können, hat die Landesregierung am Montag, 4. Februar, beschlossen. Die Landesräte Werner Frick und Luisa Gnecchi sprechen von einer zukunftsweisenden Lösung.

Alle Förderungen für Investitionen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation, für Maßnahmen zur Internationalisierung der Betriebe und Startdarlehen sollen auch dann gefördert werden, wenn das Unternehmen die Möglichkeit der IRAP-Reduzierung um weitere 0,5 Prozentpunkte in Anspruch nimmt. „Wir setzen damit ein starkes Signal für Innovation und Internationalisierung“, sagen die zuständigen Landesräte Luisa Gnecchi und Werner Frick. Dies seien zwei Schwerpunkte dieser Legislaturperiode. „Außerdem soll mit der Sonderregelung bei Darlehen für Unternehmensgründer den jungen Unternehmen beim Start Unterstützung zu Teil werden“, betont Frick. All jene, die nach Unglücksfällen unvorhergesehene Investitionen tätigen müssen, sind von dieser Ausschlussregelung auch nicht betroffen. „Bedenkt man, dass Unternehmen über längere Zeiträume planen, so können Katastrophenfällen oftmals eine ernst zu nehmende Bedrohung für den Weiterbestand des Unternehmens darstellen. Hier soll es unser Auftrag sein, das Unternehmen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen“, erklärt Frick.

Im Dezember hat der Landtag eine IRAP-Reduzierung beschlossen, die für alle Südtiroler Unternehmer zu einem ordentlichen IRAP-Steuersatz von 3,4 Prozent führt. Zudem können die Unternehmen zugunsten einer zusätzlichen Reduzierung von 0,5 Prozentpunkten optieren. Sie profitieren damit vier Jahre lang von dieser erhöhten Steuerreduzierung bei gleichzeitigem fünfjährigem Ausschluss von der Möglichkeit des Antrags um Förderungen, unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Ausnahmeregelungen. Nach dieser Zeitspanne von vier Jahren kann die IRAP-Reduzierung um 0,5 Prozentpunkte auch weiterhin für ein oder mehrere Folgejahre in Anspruch genommen werden, wobei zwischen Jahren mit Steuerreduzierung und einem Ansuchen um Wirtschaftsförderung muss immer ein Jahr Pause liegen.

SAN

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