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LRin Kasslatter Mur: Kinder- und Jugendanwaltschaft einen Schritt näher

LPA - „Dem Ziel, in Südtirol eine Kinder- und Jugendanwaltschaft zu errichten und dadurch die Rechte der Kinder zu schützen und die Lebensbedingungen der Heranwachsenden zu verbessern, sind wir nun einen großen Schritt näher“, so Familienlandesrätin Sabina Kasslatter Mur, nachdem die Landesregierung gestern (Montag, 18. Februar) den entsprechenden Gesetzentwurf genehmigt hat. Der von LRin Kasslatter Mur eingebrachte Gesetzestext sieht die Schaffung einer eigenständigen Kinder- und Jugendanwaltschaft vor, die beim Landtag angesiedelt ist.

„Kinder haben ein Recht auf besonderen Schutz“, betont die Familienrätin. „Auch wenn auf dem Papier die Rechte der Kinder beispielsweise durch die ‚Genfer Erklärung über die Rechte der Kinder’ aus dem Jahre 1924 und in der Folge durch die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von 1989 zumindest in den Mitgliedsländern gesichert scheinen, ist das in der Wirklichkeit längst nicht immer der Fall“, so LRin Kasslatter Mur weiter. Leider gebe es auch in unseren Breiten Missbrauch und Gewalt an Kindern, sagt die Landesrätin.

Daher hat sich die Landesregierung in ihrem Koalitionsprogramm auch zur Errichtung einer Kinder- und Jugendanwaltschaft verpflichtet. Diese soll vor allem über die Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in einem immer komplexer und schwieriger werdenden Alltag wachen. Darüber hinaus soll sie den jungen Menschen in der Bewältigung ihrer Probleme unter die Arme greifen, sich für eine kinder- und jugendgerechte Gesellschaft einsetzen und auf die Anliegen der Heranwachsenden aufmerksam machen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Kinder- und Jugendanwalt beziehungsweise die Kinder- und Jugendanwältin vom Landtag für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wird. Von dem Kandidaten beziehungsweise der Kandidatin werden neben einem Laureatsstudium und der Dreisprachigkeit (Deutsch, Italienisch, Englisch) Berufserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit vorausgesetzt. Zu den Aufgaben der Anwaltschaft wird neben dem Schutz der individuellen, sozialen und politischen Rechte junger Menschen auch deren Bekanntmachung, Bekräftigung und Umsetzung durch geeignete Initiativen stehen. Dabei soll eine Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Körperschaften angestrebt werden. Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Behandlung dem Südtiroler Landtag übermittelt.

„Aufgabe der Kinder- und Jugendanwaltschaft wird es sein, über die Achtung der Bestimmungen zum Schutz Minderjähriger zu wachen; gleichzeitig soll sie aber auch zum Sprachrohr von Kindern und Minderjährigen werden“, wünscht sich Landesrätin Kasslatter Mur.

jw

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