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Giftgase: Anmeldungen für Befähigungsnachweis bis 31. März
(LPA) Wer im Rahmen seiner Arbeit Giftgase - etwa Ammoniak, Schwefeldioxyd, Cyanide, Chlor oder Ätylenoxyd - verwendet, muss dafür im Besitz eines entsprechenden Befähigungsnachweises sein. Wer diesen erlangen will, kann sich noch bis 31. März zur Prüfung anmelden.
Der entsprechende Antrag - versehen mit einer Stempelmarke zu 14,62 Euro – muss bis 31. März im Landesamt für Hygiene und Öffentliche Gesundheit in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 in Bozen eingereicht werden. Dem Antrag müssen das vorgesehene ärztliche Zeugnis, zwei auf der Rückseite unterschriebene Fotos und die Teilnahmebestätigung an den von der Landesabteilung Berufsbildung eigens organisierten Kursen beigelegt werden.
Weitere Informationen gibt's entweder telefonisch bei Mirella Redi im Landesamt für Hygiene und Öffentliche Gesundheit (0471 418162), per Fax (0471 418189) oder im Südtiroler Bürgernetz, und zwar unter der Adresse www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/2306. Aus dem Bürgernetz können auch die Anmeldeformulare heruntergeladen werden.
chr