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Neuerungen bei Kündigungen - Pressekonferenz am 4. März

LPA - Am kommenden Mittwoch, 5. März, werden Neuerungen im gesamtstaatlichen Arbeitsrecht rechtswirksam, die vor allem die Kündigungen von Arbeitsverhältnissen betreffen. Arbeitslandesrätin Luisa Gnecchi und der Direktor der Landesabteilung für Arbeit, Helmuth Sinn, werden morgen, 4. März, über diese Neuerungen informieren.

Am 5. März tritt eine einschneidende Reform des Arbeitsrechts in Kraft. Es geht um die freiwillige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die nach strikt vorgegebenen Regeln erfolgen muss. Kündigungen können demnach nur noch über einen amtlichen Vordruck erfolgen, der nicht älter als 15 Tage sein darf.

Was die neue Regelung im Einzelnen vorsieht und wie in Zukunft ein Arbeitsverhältnis durch die Arbeitnehmer gekündigt werden muss, wird von der zuständigen Landesrätin für Arbeit, Luisa Gnecchi und dem Abteilungsdirektor für Arbeit, Helmuth Sinn, am morgigen

Dienstag, den 4. März 2008,
um 10.30 Uhr
im Pressesaal der Südtiroler Landesregierung
Palais Widmann, Crispistraße 3, Bozen

der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Die Medienvertreter sind eingeladen, an der Pressekonferenz teilzunehmen.

jw

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