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LR Frick: "Rotationsfonds ist wichtiges Finanzierungsinstrument für Großprojekte"

LPA - Um 44,4 Millionen Euro stockt das Land den Rotationsfonds als Finanzierungsinstrument für Großprojekte der Unternehmen auf. Die Landesregierung hat heute, 10. März, die Aufteilung der Zusatzmittel auf die einzelnen Sektoren beschlossen. Damit soll die Wirtschaftsförderung über den Rotationsfonds angereizt werden.

„Der Rotationsfonds ist das wichtige Finanzierungsinstrument für Großinvestitionen der Südtiroler Unternehmer schlechthin“, sagt Frick. Die Gelder brächten Investitionen in Gange und diese wiederum die heimische Wirtschaft zum Prosperieren.

Neben der Anerkennung des Rotationsfonds trägt die neue Finanzspritze zum Verkürzen der Wartezeiten bei der Behandlung der Gesuche bei. Die hohen Wartezeiten sind auf die geringe Dotierung des Rotationsfonds und die vielen Investitionsansuchen zurückzuführen. Grund dafür ist die Entscheidung der Landesregierung, einen Ausgabenschwerpunkt im Landeshaushalt auf Innovation zu legen und hierfür seit 2007 die Hälfte der Rückflüsse in den Rotationsfonds bereitzustellen. „Diese Gelder fehlen in der Wirtschaftsförderung“, so Frick. „Mit diesen Mehrmitteln lösen wir zwar nicht das Problem Wartezeiten, aber mit der finanziellen Aufstockung setzt das Land ein Signal für die Funktionsfähigkeit des so bedeutenden Förderungsinstrumentes“, sagen die Landesräte Werner Frick und Thomas Widmann.

Die Zusatzgelder für den Fonds setzen sich aus 35 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt und aus 9,5 Millionen Euro Rückflüssen zusammen. So bekommen die Industrie 6,5 Millionen Euro, das Handwerk vier Millionen Euro, der Handel sechs, der Tourismus 25 Millionen und die Landwirtschaft drei Millionen Euro.

Unternehmen, die eine Wirtschaftsförderung beanspruchen, können diese in Form eines Beitrages bekommen oder in Form einer zinsbegünstigten Finanzierung aus dem Rotationsfonds.

Der Rotationsfonds wurde mit Landesgesetz Nr. 9 im Jahr 1991 ins Leben gerufen. Seit der Einrichtung des Fonds bis heute hat das Land den Unternehmern über Darlehens- und Leasingverträge einen Gesamtbetrag von rund 700 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

In Anspruch genommen werden kann der Rotationsfonds für Investitionsvorhaben - je nach Betriebsgröße - mit einer Mindestinvestitionssumme von 100.000 bis zwei Million Euro bis zu einer maximal zugelassenen Investitionssumme von einer bis zu 5 Millionen Euro.

Die Mischfinanzierung des Fonds bei Leasing- und Darlehensverträge über den Rotationsfonds – das Land beteiligt sich mit bis zu 80 Prozent am Kapital, während die Banken den Restbetrag stellen – verhilft dem Unternehmer zu einer Zinsvergünstigung. Diese erklärt sich dadurch, dass das Land seinen Kapitalanteil zum Nullzins zur Verfügung stellt. Der Unternehmer bezahlt somit lediglich für den Kapitalanteil, den die Banken stellen, Zinsen.

SAN

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