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Fünf-Promille-Gutschrift an Non-Profit-Organisationen- Antrag bis 31. März

(LPA) Bereits seit mehreren Jahren kann der Steuerzahler fünf Promille seiner Einkommenssteuer (IRPEF) Non-Profit-Organisationen zukommen lassen. In Zukunft können auch Amateursportvereine in den Genuss dieser Zuwendung kommen, sofern sie - wie die anderen Organisationen auch - bis zum 31. März den Antrag um Aufnahme in das entsprechende Verzeichnis stellen.

Wie das für das Ehrenamt zuständige Landesamt für Kabinettsangelegenheiten mitteilt, betrifft die Neuerung alle Amateursportvereine, die vom italienischen Olympischen Komitee (CONI) anerkannt sind. Sie können sich - wie die anderen in Frage kommenden ehrenamtlichen Vereinigungen - noch bis zum 31. März in das Verzeichnis der für die IRPEF-Zuwendungen in Frage kommenden Organisationen eintragen lassen. Dies kann nur auf telematischem Wege erfolgen, und zwar entweder direkt über die Systeme "Entratel" und "Fisconline" oder über einen Vermittler, der zur telematischen Übermittlung der Steuererklärung berechtigt ist.

Haben die Organisationen ihren Antrag um Aufnahme in das Verzeichnis gestellt, erhalten sie eine entsprechende Bestätigung. Innerhalb 7. April veröffentlicht die Einnahmen-Agentur auf deren Webseiten (www.agenziaentrate.it) die Liste der Organisationen, die einen Antrag um Aufnahme gestellt haben. Bis 14. April können eventuelle Fehler korrigiert werden, bevor bis zum 21. April die endgültige Liste jener Non-Profit-Organisationen veröffentlicht wird, denen der Steuerzahler fünf Promille seiner Einkommenssteuer zukommen lassen kann.

Der nächste für die Organisationen wichtige Termin ist der 30. Juni. Bis zu diesem Datum müssen deren gesetzliche Vertreter eine Erklärung bei der Einnahmen-Agentur abgeben, mit der bestätigt wird, dass alle Voraussetzungen für den Erhalt der IRPEF-Zuwendungen noch vorhanden sind und dies nicht nur im Moment der Antragstellung waren. Neu im Finanzgesetz 2008 ist die Pflicht der Vereinigungen, detailliert aufzulisten, wofür die zugewiesenen Mittel verwendet worden sind. Innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Gelder muss der Bericht der Einnahmen-Agentur übermittelt werden.

Alle Vordrucke finden sich auf der Homepage der Einnahmen-Agentur, weitere Infos gibt's auch im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten (Tel. 0471 412136 bzw. 0471 412134; E-Mail: kabinett@provinz.bz.it). 

chr

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