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Neue Richtlinien für den Bau von Altersheimen

LPA - Die neuen Richtlinien für den Neu-, Um- und Ausbau von Alters- und Pflegeheimen wurden heute, 18. März, im Bautenressort von der zuständigen Arbeitsgruppe vorgelegt und besprochen. „In den Heimen sollen die Bewohner all das vorfinden, was sie weiterhin gut leben lässt und auch für die Pfleger soll das Arbeiten in den Heimen angenehm sein“, unterstrich Bautenlandesrat Florian Mussner.

Bei der Besprechnung der neue Richtlinien für den Bau von Altersheimen

Bei den neuen Richtlinien gehe es darum, die derzeitigen Strukturen aufgrund neuer Erkenntnisse in der Altenbetreuung, neuer Anforderungen im Bereich Pflege, neuer Formen des Wohnens sowie aufgrund neuer technischer Möglichkeiten anzupassen und zu verbessern. Auch der wirtschaftliche Aspekt komme nicht zu kurz, hieß es von Seiten der Arbeitsgruppe, in der Vertreter aus dem Bau- und Sozialwesen und natürlich auch Vertreter der Altersheime sitzen. Um angemessene Lösungen zu finden, wurden verschiedene Heime im In- und Ausland genauer unter die Lupe genommen.

„Wir möchten das bestmöglichste Umfeld für die Heimbewohner und die Pfleger schaffen“, betonte Bautenlandesrat Mussner. In diesem Sinne werde man auf einfache Strukturen setzen, die dem Zuhause der Bürger ähneln, sagte der Landesrat. Im Mittelpunkt sei bei der Ausarbeitung der Richtlinien immer die Frage gestanden, was die ältern Menschen im Heim brauchen, so Mussner. Die Richtlinien verstehen sich als nützliches Instrument für Bauherren, Planer und Nutzer. Darin sind die Raumprogramme, die Qualitätsstandards für alle Einrichtungen, die Grenzen für die Raumgrößen und auch die Kostenrahmen festgeschrieben. Auerßdem stehen die Richtlinien im Einklang mit dem Fachplan für die Altershilfe in Südtirol.

Die neuen Richtlinien müssen nun noch einige Hürden überwinden, bevor sie angewandt werden. Sie sollen im April vom Technischen Landesbeirat begutachtet und dann an den Rat der Gemeinden weitergeleitet werden, sagt der Koordinator Paolo Bellenzier. Zuvor werden auch noch die zuständigen Gremien im Gesundheitsbereich ihr Gutachten zu den Richtlinen abgeben. „Die Richtlinien werden voraussichtlich im Juli der Landesregierung zur Genehmigung unterbreitet und sollen dann ab Herbst angewandt werden“, kündigt Landesrat Mussner an.

SAN

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