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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 25. März 2008

(LPA) Zwei große Brocken hatte die Landesregierung heute zu behandeln. Es waren dies der Entwurf des Omnibusgesetzes und die Regelung der Nebentätigkeit von Landesangestellten. Daneben ging es heute um konsortieneigene Tankstellen, um Zwergschulen, die Verdienstorden, um Parkgebühren, den Brennerbasistunnel und das Timmelsjoch.

Omnibus-Gesetzentwurf steht

Die Arbeit am Entwurf für das Omnibusgesetz hat die Landesregierung heute beendet. "Wir haben Änderungen von rund 20 Landesgesetzen im Entwurf, die notwendig sind, weil uns die Zeit für die Vorlage jedes einzelnen geänderten Gesetzentwurfs fehlt und es sich zudem meist um kleinere Korrekturen oder Abänderungen handelt", erklärte heute Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.

Durnwalder nannte vier Änderungen von größerem Interesse, die mit dem Omnibusgesetz über die Bühne gebracht werden sollen. Zum einen geht es um die Erteilung von Lizenzen. So können in Zukunft auch zwei verschiedene Lizenzen für eine Räumlichkeit erteilt werden, etwa für den Groß- und den Detailhandel. "Selbstverständlich müssen die Bereiche der beiden Lizenzen entsprechend räumlich voneinander getrennt werden, was allerdings nicht mehr notwendig ist, sind zwei getrennte Kassen", so der Landeshauptmann. Demnach kann es in Zukunft auch eine Kasse geben, an der Waren bezahlt werden, die in den beiden getrennten Bereichen erstanden worden sind.

Änderung Nummer zwei betrifft das umstrittene Verbot des Alkoholausschanks nach zwei Uhr nachts. Gegen dieses will das Land nun rechtlich zu Felde ziehen, indem es auf seine Zuständigkeiten beharrt. "Der Staat hat dieses Verbot durchgedrückt, indem er auf seine Zuständigkeit in Sachen Straßenverkehrsordnung verwiesen hat, wir sind aber der Meinung, dass der Alkoholausschank nicht über die Straßenverkehrsordnung geregelt werden kann, sondern über die Regelungen für Gastbetriebe", so Durnwalder. "Und dafür ist das Land zuständig." Demnach wird der Omnibus-Gesetzentwurf einen Passus enthalten, der es Lizenzinhabern gestattet, die gesamte Palette der Leistungen über die gesamte Öffnungszeit eines Lokals anzubieten. "Wenn jemand also Alkohol ausschenken darf, dann kann er dies vor und nach zwei Uhr nachts tun", so der Landeshauptmann.

Auch die Zeiten der Berufsausbildung sollen im Omnibusgesetz verankert werden. Demnach wird die Lehre grundsätzlich drei Jahre dauern, dazu kommt eine eventuelle Verlängerung, sollte jemand den Meistertitel erwerben wollen. "Bei besonders komplexen Materien kann die Lehrzeit aber auch angehoben werden", so Durnwalder, der darauf verwies, dass dies in der jeweiligen Bildungsordnung festzulegen und auch mit der Meisterausbildung abgestimmt werden müsse.

Vierter und letzter vom Landeshauptmann heute genannter Punkt, der im Omnibusgesetz geregelt werden soll, war die Finanzierung des neuen Stadions für den FC Südtirol in Leifers. Die Landesregierung wird daür in den kommenden zwei Jahren elf Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Verdienstorden: Verleihung jährlich am 5. September

Am 5. September, dem Jahrestag der Unterzeichnung des Pariser Vertrags, wird das Land Südtirol in Zukunft seine eigenen Verdienstorden an Nicht-Südtiroler verleihen. "Wir werden abwechselnd den Verdienstorden und im Jahr darauf den Großen Verdienstorden des Landes Südtirol verleihen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung. In diesem Jahr werden zwölf Orden verliehen, davon acht an Persönlichkeiten aus dem deutschen Sprachraum.

Aufträge für Landesbedienstete

Neu geregelt hat die Landesregierung heute die Nebentätigkeit von Landesbediensteten und die dazu gehörenden Unvereinbarkeiten. Grundsätzlich gilt auch weiterhin, dass Landesbedienstete Einkünfte aus Nebentätigkeiten erwirtschaften dürfen, die maximal 30 Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens ausmachen. "Und alle Nebentätigkeiten müssen im Vorhinein von der Personalabteilung des Landes genehmigt werden", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Neu ist die Berechnungsgrundlage dieser 30 Prozent. "Wir haben heute festgelegt, dass dafür nur das effektive Gehalt herangezogen werden kann, und zwar ohne Außendienst- und Überstundenvergütungen", erklärte der Landeshauptmann. Bisher waren auch diese Posten in die Berechnung des Einkommens eingeflossen. "Sollte ein Bediensteter mehr als die erlaubten 30 Prozent erwirtschaften, muss er das Plus an seinen Arbeitgeber abgeben", so Durnwalder.

Definiert wurden heute auch die Nebentätigkeiten an sich. So seien darunter Tätigkeiten zu verstehen, die sich aus der Arbeit des Landesbediensteten ableiten ließen, etwa Beratungsdienste, Kollaudierungen, o.ä., nicht aber etwa die Arbeit in einem eigenen landwirtschaftlichen oder einem Gastbetrieb.

Darüber hinaus hatte die Landesregierung heute auch die Unvereinbarkeiten festzulegen, insbesondere für das Personal des Forstkorps und der Berufsfeuerwehr. Erstere dürfen demnach nicht die Ämter eines Bürgermeisters, eines Gemeindereferenten, eines Präsidenten einer Bezirksgemeinschaft, eines Verbunds von Gebietskörperschaften oder eines gemeindeeigenen Betriebs bekleiden. Auch dürfen sie nicht Präsident eines Bonifizierungskonsortiums, einer Interessentschaft oder einer Fraktionsverwaltung sein, nicht Landes- oder Bezirksjägermeister, nicht Leiter eines Jagdreviers, nicht Kommandant einer freiwilligen Feuerwehr und nicht Bewirtschafter eines Fischgewässers. "Diese Tätigkeiten sind unvereinbar, weil die Förster gegenüber diesen Institutionen Aufsichts- und Kontrollaufgaben wahrnehmen müssen", so Landeshauptmann Durnwalder. Berufsfeuerwehrleute dürfen dagegen keine leitenden Funktionen in einer freiwilligen Feuerwehr oder einem Feuerwehrverband einnehmen. Auch leitende Stellen in anderen Rettungsorganisationen sind tabu.

Schließlich hatte sich die Landesregierung mit der Vergabe von Aufträgen an pensionierte Landesbedienstete zu befassen. Demnach gibt es dafür keine zeitlichen Einschränkungen, wenn der Bedienstete "normal" in Pension gegangen ist, während Frühpensionisten fünf Jahre lang keine Aufträge des Landes bekommen dürfen. "Um eine 'normale' Pensionierung zu beschreiben, haben wir uns auf die Definition des Innenministeriums gestützt, die besagt, dass eine solche nach 37,5 Dienstjahren und einem Mindestalter von 58 Jahren erreicht wird", so Durnwalder.

BBT: Kapitalaufstockung fällig

Das Land wird die von der Brennerbasistunnel-Gesellschaft T.F.B. (tunnel ferroviario del Brennero - finanziaria di partecipazione AG) ins Auge gefasste Kapitalerhöhung mitmachen. Dies hat die Landesregierung heute beschlossen. Demnach wird das Land, um seinen Aktienanteil von 6,058 Prozent zu halten, bis ins Jahr 2009 4,2 Millionen Euro in die Gesellschaft einbringen.

Parkgebühren: Ermäßigungen für Krankenhauspersonal

Das Personal des Bozner Krankenhauses soll in Zukunft nicht mehr ganz so tief in die Tasche greifen müssen, wenn es mit dem eigenen Auto zur Arbeit kommt. "Es ist nicht einsichtig, warum das Personal des Krankenhauses mehr zahlen sollte, als andere Mitarbeiter des Landes dies tun", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.
Derzeit führt ein Unternehmen die Tiefgaragen-Parkplätze am Bozner Krankenhaus. Dieses wird in Zukunft die Stellplätze für Krankenhaus-Mitarbeiter um den selben Tarif anbieten (rund 30 Euro), den auch andere Bedienstete des Landes in der Landeshauptstadt für einen Parkplatz bezahlen müssen. Im Gegenzug dazu wird das Unternehmen in Zukunft nicht mehr nur die unterirdischen Parkplätze am Krankenhaus in Bozen verwalten, sondern auch die oberirdischen.

Zwei Zwergschulen werden aufgelassen

Zwei Zwergschulen weniger wird es im kommenden Schuljahr geben. Darauf hat sich die Landesregierung heute verständigt. Aufgrund mangelnder Schüler wird demnach die Schule in Grub (Gemeinde Naturns, fünf Schüler) und jene in Stefansdorf (Gemeinde St. Lorenzen, sieben Schüler) ihre Tore schließen. "Zwei weiteren Zwergschulen haben wir einen Aufschub gewährt, weil sie nachweisen konnten, dass die Schülerzahlen im Herbst steigen werden", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Es sind dies die Schulen von St. Oswald (Gemeinde Kastelruth) sowie Außerpflersch (Gemeinde Brenner).

Konsortiums-Tankstellen möglich

In Zukunft gibt es auch für Firmenkonsortien die Möglichkeit, eigene Tankstellen zu errichten. Dies hat die Landesregierung heute beschlossen. Als Voraussetzungen dafür müssen mindestens zwei Drittel der am Konsortium beteiligten Unternehmen aus dem Transportsektor kommen, mindestens ein Drittel muss über die Voraussetzungen zur Errichtung einer eigenen Tankstelle verfügen. "Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, kann das Konsortium eine eigene Tankstelle einrichten und alle im Konsortium vertretenen Betriebe können diese auch nutzen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.

Interreg-Projekt für Panoramastraße Timmelsjoch

Zur Aufwertung der Straße auf das Timmelsjoch wird diese zur Panoramastraße umgestaltet. So werden Ausweich- und Parkmöglichkeiten eingerichtet, Infotafeln angebracht und auf österreichischer Seite ein kleines Museum eingerichtet. Dies alles wird im Zuge eines grenzüberschreitenden Interreg-Projekts realisiert. "Dieses Projekt ist mit einer Million Euro dotiert, wobei EU, Staat und Land rund 700.000 Euro beisteuern werden", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Nachdem die restlichen 300.000 Euro aus den Töpfen der Gemeinde Moos i.P. kommen müssten, diese sich aber nicht imstande sieht, die Mittel aufzutreiben, hat die Landesregierung heute ein neues Finanzierungskonzept beschlossen. "Wir werden zur Deckung der fehlenden Gelder die Einnahmen aus den Mautgebühren für die Timmelsjochstraße beisteuern", so der Landeshauptmann. 

chr

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