News / Archiv

News

Beschlüsse der Landesregierung vom 31. März 2008

LPA - Mit der Idee auf dem Virgl in Bozen ein Erlebnis-, Erholungs- und Kongresszentrum zu schaffen hat sich die Landesregierung heute, 31. März, genauer befasst und die entsprechenden von Peter Thun vorgelegten Skizzen dazu begutachtet. Die Landesregierung möchte die Gespräche weiterführen, nun sei aber die Gemeinde am Ball, sagte Landeshauptmann Luis Durnwalder. Die Landesregierung hat außerdem die Kriterien festgelegt, nach denen Spitalsärzte auch freiberuflich arbeiten können.

Peter Thun erklärt bei der Sitzung der Landesregierung seine Idee für den Virgl-Hügel in Bozen (FOTO:LPA/Pertl)

Virgl-Hügel als Erlebnis-, Erholungs- und Kongresszentrum

Die Idee des Unternehmens Thun für die Gestaltung des Virgl-Hügels in Bozen beschrieb Landeshauptmann Durnwalder als Mischung zwischen öffentlichem und privatem Vorhaben. Peter Thun hat der Landesregierung erklärt, ein Kongresszentrum, Beherbergungsbetriebe, ein Präsentationsgebäude für das Unternehmen Thun, mehrere Erholungsräume und Spazierwege und eventuell auch ein Tiergehege könnten auf dem Hügel Platz finden. Wie Thun erläuterte, solle keine Zufahrtsstraße zum Gebiet entstehen, sondern eine Seilbahn die Bürger vom Parkhaus in der Nähe des Verdiplatzes auf den Hügel bringen. „Vorgesehen ist mehr oder weniger ein Erholungsgebiet mit Kongresszentrum und Raum für die wirtschaftliche Präsentation des Landes und mit einem Turm als Wahrzeichen“, sagte Durnwalder. Finanziert werden könne das Vorhaben nur mithilfe von privaten Investoren, unterstrich der Landeshauptmann. Ob das Projekt durchgeführt werde, hänge von der Gemeinde Bozen ab, denn sie sei für die öffentlichen Einrichtungen in Bozen und für die Bauleitpläne zuständig. Auch die Bürger sollten angehört werden. Nach Meinung der Landesregierung sei der Aufbau eines Kongresszentrums möglich und grundsätzlich sollten die Gespräche weitergeführt werden. Kosten werde die Umsetzung des Vorhabens wohl weit über 100 Millionen Euro, so Durnwalder.

 

Zuweisungen für die Gemeinden

Insgesamt 232 Millionen Euro weist die Landesregierung den Gemeinden als so genannte Pro-Kopf- Quote zu. „Damit können die Gemeinden ihre normale Verwaltungstätigkeit bezahlen“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder. Der höchste Betrag der aufgrund der Bevölkerungszahl der Gemeinden bemessenen Zuweisung geht an die Gemeinde Bozen und entspricht 57 Millionen Euro. Brixen bekommt 9,2 Millionen Euro und Bruneck 6,8 Millionen Euro. Für die kleinste Gemeinde, nämlich Waidbruck, macht die Zuweisung 77.540 Euro aus.

 

Luftfahrthindernisse genau kennzeichnen

Um Unfälle zu vermeiden, hat die Landesregierung den Landeshauptmann ermächtigt, die Durchführungsverordnung über Luftfahrthindernisse per Dekret zu erlassen. Darin ist festgehalten, dass alle möglichen Luftfahrthindernisse wie beispielsweise Masten, Antennen, Speicher, Seilbahnen usw. in entsprechenden Karten eingetragen und gekennzeichnet werden müssen. „Es wird im Detail erklärt, was als Hindernis gilt, aber auch wie sowie in welcher Farbe es innerhalb und außerhalb von Ortschaften markiert sein muss“, erläuterte Durnwalder.

 

Plätze für Medizinstudium an den österreichischen Unis

Mit der österreichischen Bildungsministerin Claudia Schmied wird sich Landeshauptmann Durnwalder kommende Woche treffen, um über die nötigen Plätze für Südtiroler Medizinstudenten in Österreich zu sprechen. Bisher wurde erreicht, dass die Südtiroler den Österreicher Studenten gleichgesetzt waren, wenn es um die Plätze fürs Medizinstudium ging. Allerdings sind von dieser Vereinbarung nur die Studenten betroffen, die an einer deutschen und ladinischen Schule maturiert haben. „Als Kriterium für die Gleichbehandlung mit den Österreichern sollte das Gebiet, also Südtirol, gelten, damit alle drei Sprachgruppen zum Zuge kommen“, unterstrich Durnwalder. In Österreich würden für die Südtiroler Studenten im Bereich Medizin rund 50 Studienplätze gebraucht.

 

Mindestförderungen in der Landwirtschaft

Die Landesregierung will auch den Bauern in den Berggebieten beim Ankauf von Geräten entgegen kommen. Deshalb hat die Landesregierung festgelegt, Beiträge ab einer Mindestinvestition von 5000 Euro anstatt der bisher geltenden 7500 Euro auszuzahlen.

 

Mülldeponie Sigmundskron: Geld für Sanierung aufbringen

Bis 2010 müssen alle nicht rechtmäßig angelegten Mülldeponien in Südtirol saniert sein. In die Sanierung der Mülldeponie Sigmundskron hat das Land bereits rund 70 Millionen gesteckt. Die nun noch fehlenden 15 Millionen Euro für die sechste und letzte Etappe der Sanierung werden über eine Umbuchung im Haushalt, die über das Omnibusgesetz möglich wird, zugewiesen. Der mit der Gemeinde, dem Staat und der EU vereinbarte Termin müsse eingehalten werden, weil ansonsten eine Strafe von 19 Millionen Euro plus 192.000 Euro pro Tag bis zur endgültigen Sanierung fällig wäre, erklärte der Landeshauptmann.

 

Auflagen für die freiberuflich arbeitenden Spitalsärzte

Mehrere Seiten umfassen die Richtlinien für die freiberufliche Arbeit von Krankenhausärzten innerhalb und außerhalb des Betriebs, die die Landesregierung festgelegt hat. Grundsätzlich sollten sich die Ärzte nach Meinung der Landesregierung entscheiden, ob sie angestellt sein, oder lieber als Freiberufler arbeiten möchten. "Wir müssen aber ein entsprechendes Gerichtsurteil berücksichtigen und den Spitalsärzten die Möglichkeit geben, freiberuflich tätig zu sein, auch wenn wir sie dazu nicht einladen wollen“, betonte Durnwalder. "Wir haben versucht, die Richtlinien so zu gestalten, dass es nicht zu einer Zweiklassenmedizin kommt", so der zuständige Landesrat Richard Theiner. Auf alle Fälle müssen die Ärzte nach den nun festgelegten Regeln Vollzeit im Krankenhaus arbeiten und ihre Arbeitsstunden im Krankenhaus erfüllt haben, um in ihrer Freizeit noch arbeiten zu können. Die Richtlinien der Generaldirektion sind einzuhalten und im Ressort des jeweiligen Arztes darf es keine längeren Wartelisten geben. Außerhalb des regulären Dienstes darf die Produktivität des Arztes zudem nicht höher sein als innerhalb. Die Arbeitszeiten müssen durch entsprechende Stempelungen ersichtlich sein. Bei der freiberuflichen Arbeit dürfen die Ärzte keinen Rezeptblock verwenden. Für die Nutzung der Räume und des Personals ist zu bezahlen, damit der öffentlichen Hand kein Schaden entsteht. Innerhalb von öffentlichen oder privaten mit dem Land konventionierten Strukturen dürfen keine beruflichen Leistungen erbracht werden. Außerdem können die Ärzte nicht zum Teil innerhalb und zum Teil außerhalb der Struktur arbeiten. Bisher hätten nur vier Ärzte angekündigt, in ihrer Freizeit freiberuflich arbeiten zu wollen, sagte der Landeshauptmann. Durnwalder wies zudem darauf hin, dass der Kollektivvertrag für die Freiberufler bis 31. März unter Dach und Fach sein müsse, ansonsten werde der staatliche Kollektivvertrag angewandt.

 

Zusätzliche Begünstigungen für Invaliden

Wie von der Landesregierung grundsätzlich beschlossen, sollen Bürger, die eine Invalidität von 74 Prozent nachweisen könne, in den Genuss von zusätzlichen Begünstigungen kommen. Dafür soll laut Landeshauptmann Durnwalder ein eigener Ausweis für die Betroffenen ausgestellt werden. Eine Kommission hat nun die Aufgabe Vorschläge für die verschiedenen Arten der Begünstigungen zu erarbeiten. Diese werden dann von der Landesregierung genehmigt.

 

ESF: Ausschreibungen für Ziel 2

Mit 15 Millionen Euro können über den Europäischen Sozialfonds (ESF) Projekte in Südtirol finanziert werden. Die Projekte sollen in den Bereich „Ziel 2“ fallen und somit die Wiederbelebung von Gebieten mit Strukturproblemen anpeilen. Vorrangige Bereiche sind in Südtirol dabei die Anpassungsfähigkeit (z.B. Aus- und Weiterbildung), die Beschäftigung bzw. der Zugang zum Erwerbsleben und aktives Altern, die soziale Eingliederung und das Humankapital. „Innerhalb 15. Mai müssen entsprechende Projekte eingereicht werden“, betonte Landeshauptmann Durnwalder. Genauere Infos gibt es in Kürze unter www.provinz.bz.it/esf.

 

Kindergärtnerinnen mit Studium sollen weiterhin mehr verdienen

Wie die Kindergärtnerinnen mit und ohne Universitätsabschluss eingestuft und bezahlt werden, hat die Landesregierung nochmals diskutiert. „Die Kindergärtnerinnen üben die gleiche Tätigkeit aus, bringen aber verschiedene Voraussetzungen mit. Eine Gleichstellung von Kindergärtnerinnen mit und ohne Universitätsabschluss kommt sicher nicht in Frage“, stellte Landeshauptmann Durnwalder klar. Den Kindergärtnerinnen ohne Universitätsabschluss habe das Land bereits einige Zugeständnisse in Sachen Gehaltsvorrückungen, Funktionszulage und Leistungsprämien gemacht, unterstrich Durnwalder. So wurden unabhängig von der Einstufung (6. oder 8. Funktionsebene) die Sonderergänzungszulagen und die Leistungsprämien auf die 8. Funktionsebene berechnet bezahlt. Auch die Gehaltsentwicklung in der unteren Besoldungsstufe wurde beschleunigt. Sollte es wegen der Einstufung zu keiner Einigung kommen, müsse der gesamte Kollektivvertrag für die Kindergärtnerinnen neu verhandelt werden, sagte Durnwalder.

SAN

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap