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LR Mussner: „Alle Enteignung des Landes für den Straßenbau rechtlich in Ordnung“

LPA - Letzthin thematisierten einige Medien die angeblich nicht ordnungsgemäße Enteignung von Grundstücken von Seiten der Anas bzw. der Straßenverwaltung des Landes. Bautenlandesrat Florian Mussner weißt solche Vorwürfe entschieden zurück. Es stimme, dass einige von der staatlichen Straßenverwaltung Anas enteignete Grundstücke nicht ins Grundbuch eingetragen wurden. Hier sei das Bautenressort für alle Hinweise dankbar. Alle Enteignungen, die das Land vorgenommen habe, seien jedoch rechtlich in Ordnung, betont Mussner.

„Aussagen, dass die Grundbesitzer doppelt geschädigt wurden, einmal wegen einer Enteignung ohne Entschädigung und zum Zweiten beim Rückkauf der Gründe zu ungünstigen Bedingungen, stimmt auf keinen Fall“, sagt Mussner.

Einige Grundbesitzer beklagen, dass sie die Grundbesitzsteuer bezahlen mussten, weil die Enteignungen von Seiten der Anas lange Zeit nicht grundbücherlich durchgeführt wurden. „Die Anas hat in Südtirol mehrere solche Situationen hinterlassen, bei der die Enteignungen der Gründe im Straßenbau nicht ins Grundbuch eingetragen wurden auch wenn die Enteignungen bezahlt wurden“, sagt Bautenlandesrat Mussner. Das Land, das 1998 die Kompetenzen im Straßenbereich übernommen hat, gleiche diese Mankos aus, sobald an den Straßen wieder Baumaßnahmen durchgeführt werden, oder es von den Betroffenen über die fehlende Eintragung in Kenntnis gesetzt werde, erklärt Mussner. „Das Bautenressort bzw. die zuständigen Ämter in der Abteilung Straßendienst sind froh, wenn sie auf solche Fälle aufmerksam gemacht werden, damit die Gründe richtig ins Grundbuch eingetragen werden können“, unterstreicht der Landesrat.

Bemängelt wurde auch, dass die Anas zwar Gründe enteignet, diese jedoch nicht bezahlt habe. "Eingehende Überprüfungen des Verwaltungsamtes für Straßen haben ergeben, dass die Anas die enteigneten Gründe immer bezahlt hat. Dies können wir jederzeit belegen“, sagt Landesrat Mussner.

Landesrat Mussner stellt klar, dass es durchaus sein könne, dass manche von der Anas enteignete Grundparzellen nicht für Straßen genutzt wurden. Da diese jedoch ordnungsgemäß abgelöst und bezahlt wurden, können sie heute wieder Interessierten verkauft werden. Natürlich sei die Landesverwaltung in solchen Fällen immer darum bemüht, die Gründe jenen Bewerbern zu veräußern, die ein Vorkaufsrecht nachweisen können.

In dem immer wieder als Beispiel zitierten Grundstück in der Gemeinde Pfitsch handelt es sich um rund 20  Quadratmeter Fläche, die bereits seit 20 Jahren durch die Straße besetzt werden. Genauer gesagt dienten diese als Straßenbankett. Sie waren bisher grundbücherlich nicht richtig d.h. als Straßengut eingetragen. Dies hat die Landesverwaltung nun im vergangenen Jahr richtig gestellt.

In einem anderen Fall in Pfitsch wurde bemängelt, dass einem Grundbesitzer für einen Hektar enteigneten Grund von der Anas im April 1987 nur eine Bagatellentschädigung ausbezahlt wurde. Obwohl der Fall 21 Jahre zurückliegt, hat die Landesverwaltung auch diesen Fall recherchiert und es wurde Folgendes festgestellt: In der Tat war die damals angebotene und bezahlte Enteignugssumme niedriger als die Beträge, die die Landesverwaltung in ähnlichen Fällen bezahlt. Wie bereits im April 1987 festgestellt, im August 2004 bestätigt und 2008 nochmals bestätigt, konnte aber leider keine Ergänzungsentschädigung bezahlt werden, weil der Enteignungspreis im Sinne der geltenden Gesetze korrekt geschätzt worden war.

 

SAN

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