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Gesuche für außerschulische Nutzung von Schuleinrichtungen bis 30. Mai

(LPA) Vereine und Private, die in den Sommerferien schulische Einrichtungen nutzen wollen, haben noch bis zum 30. Mai Zeit, die entsprechenden Gesuche einzureichen. Der Termin ist verschoben worden, um den Interessierten bereits im Sommer die Möglichkeit zu geben, die Einrichtungen zu nutzen.

Erst kürzlich ist die außerschulische Nutzung der Einrichtungen, Gebäude und Anlagen von Grund-, Mittel-, Ober- und Berufsschulen im Land neu geregelt worden. Um diese Neuregelung bereits während der Sommerferien umsetzen zu können und den Vereinen so die Möglichkeit zu geben, die Einrichtungen auch den Sommer über zu nutzen, hat die Landesregierung nun den 30. Mai als Termin festgelegt, innerhalb dessen die entsprechenden Gesuche eingereicht werden müssen. Nähere Infos gibt's im Landesamt für Schulfinanzierung unter den Rufnummern 0471 417606 oder 0471 417600.

chr

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