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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 30. Juni 2008

LPA - Über neue - und nach den Worten von Landeshauptmann Luis Dunrwalder interessante - Vorschläge für Maßnahmen zur Kaufkraftsteigerung hat die Landesregierung heute befunden. Die Diskussion wird morgen im Rahmen einer Sondersitzung fortgesetzt. Die Ergebnisse werden um 11.30 Uhr auf einer Pressekonferenz bekanntgegeben. Heute ging es außerdem um Lärmschutz, Militärübungen, Energielieferungen und Einkaufszentrum.

Förderung von Lärmschutzfenstern
Das Land Südtirol will umgehend neben der Errichtung von Wänden auch den Einbau von Lärmschutzfenstern als Lärmschutzmaßnahme fördern. Darauf verständigte sich heute die Landesregierung. „Das entsprechende Durchführungsreglement soll umgehend erarbeitet werden, Prioritäten sollen definiert und Kosten erhoben werden, damit wir diese Maßnahme sofort umsetzen können“, so Landeshauptmann Durnwalder. Er verwies auf das Lärmschutzgesetz, das Messungen, die Erstellung eines Lärmkatasters und in der Folge eine Prioritätenliste für Schutzmaßnahmen vorschreibe und beklagte die mangelnde Zusammenarbeit der italienischen Eisenbahnen, die sich nicht an das Landesgesetz gebunden fühlten. 

Verfassungsgerichtsurteil in Sachen Sperrstunde
Das Verfassungsgericht in Rom hat sich in der Kompetenzfrage in Sachen Sperrstunde als nicht zuständiges Organ bezeichnet. Die Streitfrage sei über andere gerichtliche Instanzen zu klären. Die Landesregierung nahm heute von dieser Stellungnahme des Verfassungsgerichts Kenntnis und beauftragte das Rechtsamt die Sachlage zu überprüfen.

Seilbahnwesen: Qualitätsförderung
Um das öffentliche Seilbahnwesen weiter zu verbessern, die bestehenden Aufstiegsanlagen moderner und effizienter zu machen, stellt das Land im laufenden Jahr 7,4 Millionen Euro zur Verfügung. 717.000 Euro davon sind für so genannte Dorflifte bestimmt, für die ein Fördersatz von 50 Prozent der anerkannten Investitionskosten gewährt wird. Die restlichen 6,7 Millionen Euro gehen als Zuschüsse von bis zu 75 Prozent der Investitionskosten an eine Reihe von Seilbahnbetreibern. „Gefördert wird die qualitative Verbesserung von Anlagen vor allem in touristisch nicht hoch entwickelten Gebieten“, sagte Landeshauptmann Durnwalder.

Militärübungen
Für die Übungen, die das Militär in Südtirol durchführt, werden zwischen Militärbehörde und Land Nutzungsregelungen abgeschlossen. Die 2001 erstmals getroffenen fünfjährigen Vereinbarungen müssen nun erneuert werden. Die Militärbehörde will auch in den kommenden fünf Jahren die Übungsstandorte Toblacher Steinbruch, Durnholz, Sennerberger Alm in Ratschings, Ridnaun, Moritzing in Bozen und Salurn sowie Brüggele bei Prags nutzen. Die Landesregierung stimmte heute den Nutzungsregelungen für alle Standorte mit Ausnahme von Brüggele zu, da sich dieses Übungsgebiet in einem Naturpark befindet. Um diesen Standort dennoch nutzen zu können, muss die Militärbehörde den Verteidigungsminister einschalten.

Energielieferung von Konzessionsinhabern
Für große Wasserableitungen zur Elektroenergieerzeugung müssen die Konzessionsinhaber dem Land Südtirol jährlich 220 Kilowattstunden für jedes Kilowatt mittlerer Nennleistung liefern. Das bestimmt der Artikel 13 des Autonomiestatuts. Fließt der Strom in Verteilerbetriebe, so sind die Preise unter Berücksichtigung verschiedener Vorgaben mit Landesgesetz festzulegen. Diesen Weg hat das Land bis zum Jahr 2001 beschritten. In der Folge entschied es sich für eine direkte Stromlieferung an den Landesbetrieb. „Dies hat einige Jahre auch sehr gut funktioniert“, erklärte LH Durnwalder, „bis uns Diskussionen unter den nutznießenden Körperschaften veranlasst haben, wieder zum alten System zurückzukehren“. Bei der Preisfestlegung habe sich die Landesregierung in der Folge an einen Mittelwert gehalten und von einer rückwirkenden Preiserstattung habe sie abgesehen, was dem Land nun vom Rechnungshof vorgehalten werde, so der Landeshauptmann heute. Der Rechnungshof spricht von einem Schaden von 30 Millionen Euro, der der Verwaltung durch zu niedrig angesetzte Preise sowie deren nicht rückwirkende Anwendung entstanden sei. „Wir werden die Angelegenheit nun von Fachleuten prüfen lassen, um neue Richtlinien für das Preisfestsetzungsverfahren auszuarbeiten“, kündigte LH Durnwalder an.

Einkaufszentrum in Bozen
Nach Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung eines Einkaufszentrums will die Landesregierung nun das Vorhaben möglichst schnell umsetzen. „Bei der Errichtung des Einkaufszentrums in Bahnhofsnähe in Bozen werden wir uns an das vorgesehene Verfahren halten“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder im Anschluss an die Regierungssitzung. „Wir werden im Einvernehmen mit den Sozialpartnern und der Gemeinde Bozen vorgehen“, so der Landeshauptmann, der ankündigte, dass sich Raumordnungslandesrat Michl Laimer in Vertretung der Landesregierung bereits in der kommenden Woche mit Spitzenvertretern der Gemeinde Bozen an einen Tisch setzen werde.

Gemeindesekretär Leifers
Mit der Frage, ob es für den Gemeindesekretär von Leifers eine Sprachgruppenbindung geben muss, will sich die Landesregierung eingehend befassen, um eventuelle Rekurse zu vermeiden. Die Gemeinde hatte die Stelle ohne Sprechgruppenbindung ausgeschrieben. Auf eine solche pochen nun allerdings verschiedene Seiten. Das Rechtsamt des Landes soll die Sachlage bis kommenden Montag durchleuchten.

Mure St. Vigil: 300.000 Euro vom Land
Im April 2006 kam der Cianross-Hang oberhalb von St. Vigil in Enneberg ins Rutschen und bedrohte das darunter liegende Dorf. Das Land Südtirol hat heute beschlossen, sich mit 300.000 Euro an den Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten zu beteiligen.  

Messe „Gesund & vital“
Das Land wird sich an der Gesundheitsmesse „Gesund und vital“, die für Herbst 2008 in Bozen geplant ist, beteiligen. Heute wurden dafür 82.000 Euro zweckgebunden.

Inflationsausgleich für Öffentlich-Bedienstete
Bereits Ende Juli dürfte es in den Lohntüten der öffentlichen Verwaltungsbediensteten ein Plus geben. Die Landesregierung stimmte heute auf der Grundlage des Anstiegs der Lebenshaltungskosten von 1. Juni 2007 bis 31. Mai 2008 einer Gehaltsanpassung von 3,8 Prozent ab 1. Juli 2008 zu. rechtliche Grundlage für die Gehaltsanpassung ist der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag vom vergangenen Februar.

jw

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