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Gesundheitskarte vorweisen, Medikamentenkosten absetzen

(LPA) Seit einem halben Jahr sind die Bestimmungen zur neuen blauen Gesundheitskarte in Kraft, trotzdem gibt's immer noch Missverständnisse. Klar ist: Wer die Kosten von Medikamenten steuerlich absetzen möchte, muss vor dem Bezahlen in der Apotheke seine Gesundheitskarte vorlegen. Nur so wird die Steuernummer auf den Steuerbeleg gedruckt und der Beleg anerkannt.

Wichtiges Dokument: So sieht die blaue Gesundheitskarte aus

Noch bis Ende 2007 war es möglich, die Steuernummer handschriftlich auf dem Kassenbeleg der Apotheke zu vermerken, um die Kosten steuerlich absetzen zu können. Seit 1. Jänner dieses Jahres gibt es diese Möglichkeit nicht mehr, was zählt sind einzig und allein Belege, die die eingelesene Steuernummer, die Bezeichnung des gekauften Produktes und die Anzahl der Packungen aufweisen. Diese Quittungen müssen im Fall rezeptpflichtiger Medikamente zusammen mit der Verschreibung für die Steuererklärung aufbewahrt werden.

Für rezeptfreie Medikamente reicht die Angabe "Medikament" oder "Arzneimittel" auf dem Kassenbeleg. Dies auch, weil seit 1. Jänner 2008 nur noch Produkte dieser beiden Kategorien von der Steuer abgesetzt werden können, nicht aber Kosmetikartikel oder Nahrungsergänzungsmittel. Was unter die Kategorie "Arzneimittel" fällt, darüber gibt der Strichcode Auskunft, der auf jedem Produkt angebracht ist: beginnt er mit dem Buchstaben A gefolgt von der Ziffer 0, handelt es sich um ein abschreibbares Arzneimittel, Produkte mit allen anderen Kombinationen sind nicht steuerlich absetzbar.

Die Gesundheitskarte sollte aus den genannten Gründen ständig bei sich getragen werden, wie etwa auch der Personalausweis. Schließlich erfüllt die Karte mehrere Funktionen: zum einen ist sie für das Absetzen der Medikamentenkosten notwendig, zum anderen braucht der Apotheker die Gesundheitskarte, um die Daten aus Rezepten, die zu Lasten des Gesundheitsdienstes gehen, an das Finanzministerium übermitteln zu können. Außerdem gilt die Karte als europäische Versicherungskarte und ersetzt die herkömmliche Karte mit der Steuernummer.

chr

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