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Landesgesetz zur Innovation: Wettbewerb als erster Umsetzungsschritt

(LPA) Mit der Ausschreibung eines Projektwettbewerbs um Beihilfen in der Höhe von rund 3,5 Millionen Euro hat die Landesregierung heute (21. Juli) den ersten Schritt zur Umsetzung des neuen Landesgesetzes zu Innovation, Forschung und Entwicklung gesetzt. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist die Hebung des Innovationsgrads Südtiroler Unternehmen, der vergleichsweise niedrig ist.

Die Investitionen in die Forschung und Entwicklung (F&E)belaufen sich in Südtirol auf 0,45 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Im Vergleich dazu investiert man in Italien 1,2 Prozent des BIP, in Europa durchschnittlich gar 2,1 Prozent. "Den Südtiroler Prozentsatz deutlich zu heben ist das Ziel, das die Landesregierung mit dem Landesgesetz zu Forschung, Entwicklung und Innovation verfolgt", so Landesrat Francesco Comina. Und auch Landesrat Werner Frick schlägt in die selbe Kerbe: "Innovation und Entwicklung sind wichtige Standortthemen und zentrale Handlungsfelder des Regierungsprogramms", so Frick, der betont, dass die dafür vorgesehenen Finanzmittel überproportional aufgestockt worden seien.

Als ersten Umsetzungsschritt hat die Landesregierung heute einem Projektwettbewerb in den Bereichen F&E den Weg geebnet, der 3,5 Millionen Euro an Fördergeldern umfasst (siehe eigene Aussendung zu den Beschlüssen der Landesregierung). Die Beitragssätze reichen von 25 bis 80 Prozent der anerkannten Kosten, der Höchstbeitrag beläuft sich auf 600.000 Euro. Auch sind Beiträge für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen, die hoch spezialisiertes Personal aufnehmen, und zwar bis maximal 25.000 Euro.

"Wir haben uns von der Gießkannenförderung verabschiedet", so Landesrat Comina. Wer in den Genuss der Förderungen kommt, darüber entscheidet vielmehr eine Rangliste, die von einer Jury erstellt wird. Vorne rangieren jene Projekte, die in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder anderen Unternehmen vorangetrieben werden, die technologisch einen Fortschritt bringen, organisatorische Neuerungen einführen oder positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Bewerbungen werden bis 28. November entgegen genommen, Informationen und Formulare gibt's im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/innovation.

chr

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