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"Par Conditio": Eingeschränkter Service des LPA

(LPA) Am 2. September treten die Regelungen zur institutionellen Kommunikation in Vorwahlzeiten ("Par Conditio") in Kraft. Dies bedeutet, dass der Service des Landespresseamts bis zum Termin der Landtagswahlen, bis zum 26. Oktober also, eingeschränkt werden muss.

Zwar wird das LPA auch für die Dauer der "Par Conditio" für die Bevölkerung wichtige Informationen weitergeben, dies allerdings in unpersönlicher Form. Konkrete Folge ist, dass in den Pressemitteilungen des Landespresseamts die Mitglieder der Landesregierung nicht mehr namentlich genannt werden. Auch Fotos dürfen nicht mehr veröffentlicht werden.

Zudem haben die Regelungen der "Par Conditio" auch Auswirkungen auf die Homepage des LPA (www.provinz.bz.it/lpa). So werden darauf bis zu den Landtagswahlen keine neuen Videos zum Tagesgeschehen mehr veröffentlicht, und auch der O-Ton-Service des LPA wird für die Dauer der "Par Conditio" eingestellt. Schließlich wird die Rubrik "Das Zitat" bis zum 26. Oktober von der Homepage genommen.

chr

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