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Mountainbike: Versicherung der Grundeigentümer vorgestellt

(LPA) Damit Grundeigentümer nicht mehr aus eigener Tasche haften, wenn Mountainbiker auf Wegen durch ihre Grundstücke zu Sturz kommen, hat das Land über den Landesverband der Tourismusorganisationen (LTS) eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Sie ist heute (4. September) in Bozen vorgestellt worden.

Hinter der Lösung der Haftungsfrage nach Unfällen auf privaten Wegen stehen zwei Entwicklungen, die Südtirols Tourismuslandesrat heute bei der Vorstellung aufgezeigt hat. Zum einen werde Südtirol als Tourismus- und Aktivland beworben, wobei Radfahren, speziell das Mountainbiken eine besondere Rolle spiele. Zum anderen habe die stark steigende Zahl von Mountainbikern dazu geführt, dass eine Vielzahl neuer Radwege erschlossen, neuer Routen ausgewiesen und neuer Fahrradführer herausgegeben worden seien. "Eben weil es eine solche Hochkonjunktur des Radfahrens gibt, war eine Versicherung für die Wegehalter notwendig", so der Tourismuslandesrat.

Abgeschlossen wurde nun eine umfassende Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für die Grundeigentümer, und zwar über den LTS, dessen Vorstand heute bei der Vorstellung der Haftungs-Lösung mit dabei war. Die daraus entstehenden Kosten kann das Land mit einem Beitrag von bis zu 90 Prozent decken. Die Versicherung ermöglicht es, die Eigentümer von öffentlich zugänglichen Fahrradwegen, ausgeschilderten Mountainbikerouten, Langlaufloipen und Wanderwegen bei Schadensersatzansprüchen schadlos zu halten. Zudem übernimmt die Versicherung die in solchen Fällen entstehenden Gerichtskosten.

Bisher war die Haftungsfrage bei Unfällen auf privaten, aber öffentlich zugänglichen Wegen nicht eindeutig geklärt, die Gerichte haben in verschiedensten Fällen unterschiedlichste Urteile gesprochen. Mit der Versicherung der Grundeigentümer entfällt aber das Risiko, finanziell unter einem solchen Unfall zu leiden. Von der Deckung ausgeschlossen sind lediglich Unfälle, die auf grobe Fahrlässigkeit des Wegehalters zurückzuführen sind.

chr

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