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Berufsfahrer: Qualifizierungsnachweis ab 10. September Pflicht

(LPA) Zusätzlich zum Führerschein der Klassen C oder D müssen Berufskraftfahrer in Zukunft einen Qualifizierungsnachweis vorweisen und in regelmäßigen Abständen Auffrischungskurse besuchen. Darauf macht das Mobilitätsressort des Landes aufmerksam. Die entsprechende EU-Richtlinie tritt am 10. September in Kraft.

Führerscheinneulinge, die als Bus- oder Lkw-Fahrer arbeiten wollen, sind demnach ab sofort verpflichtet, weiterführende Kurse zu besuchen. Diese bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Zudem ist nach dem Absolvieren der vorgeschriebenen 280 Kursstunden eine Prüfung beim Landesamt für Führerscheine abzulegen. Danach müssen alle fünf Jahre und für die gesamte Dauer der Berufstätigkeit Auffrischungskurse belegt werden. Das Mobilitätsressort des Landes ist derzeit dabei, die Kurse in Zusammenarbeit mit den Berufsorganisationen und dem Safety Park auszuarbeiten und zu organisieren.

Berufsfahrer, die den entsprechenden Führerschein bereits besitzen, erhalten in diesen Tagen den Nachweis von Amts wegen ausgestellt. Allein in den vergangenen Wochen hat das zuständige Landesamt für Führerscheine rund 8700 solche Nachweise ausgestellt und zugeschickt.

chr

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