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Landesgesetz zum Urlaub am Bauernhof morgen im Amtsblatt

(LPA) Morgen, 30. September, wird das Landesgesetz zur Regelung des Urlaubs am Bauernhof im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Damit wird ein touristisch wie wirtschaftlich aufstrebender Sektor neu geregelt, etwa was die Beherbergung oder die Schanktätigkeit betrifft.

So regelt das neue Gesetz etwa die Nutzung der Bezeichnung "Urlaub auf dem Bauernhof". Diese bleibt ausschließlich landwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten. Auch wird die Schanktätigkeit insofern neu definiert, als dass die Herkunft der verabreichten Produkte im Gesetz festgeschrieben wird. Demnach müssen mindestens 30 Prozent davon aus dem eigenen Betrieb stammen, gemeinsam mit den anderen aus der Südtiroler Landwirtschaft kommenden Produkten müssen sie einen Anteil von 80 Prozent der verabreichten Lebensmittel ausmachen. Lediglich 20 Prozent der Produkte können demnach anderer Herkunft sein.

Das Landesgesetz mit dem Titel "Regelung des 'Urlaub auf dem Bauernhof'", das das Datum vom 19. September 2008 und die Nummer 7 trägt, wird im morgen, 30. September, erscheinenden Amtsblatt der Region veröffentlicht. Es tritt 15 Tage danach in Kraft.

chr

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