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Landwirtschaft: Neuregelung der Direktvermarktung wird veröffentlicht

(LPA) Am kommenden Dienstag, 28. Oktober, wird das Dekret veröffentlicht, mit dem die landwirtschaftliche Direktvermarktung auf neue rechtliche Beine gestellt wird. "Ziel der Neuregelung ist eine Vereinfachung des gesamten Sektors, etwa bei den baulichen Voraussetzungen", so der Agrarlandesrat, auf dessen Vorschlag die Landesregierung die Neuregelung beschlossen hat.

Dass die Direktvermarktung Regeln unterliege, sei nicht zuletzt im Sinne der Konsumenten, die geschützt werden müssten, betont der Landesrat. Allerdings müssten Regeln einfach und verständlich sein, damit sich die Direktvermarkter auf das Produkt konzentrieren könnten und nicht nur auf die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten. "Wir haben die alte Regelung der Direktvermarktung daher auf Möglichkeiten durchforstet, Vereinfachungen durchzusetzen, ohne dass dies negative Folgen auf die Qualität der Waren oder auf die Sicherheit der Konsumenten hat", so der Agrarlandesrat.

Mehr Freiraum räumt das Dekret den Direktvermarktern etwa bei den Rohstoffen ein. So dürfen auch Produkte gepachteter Flächen oder wild wachsende Pflanzen verwendet werden. Auch können die Bauern es spezialisierten Betrieben überlassen, die Rohprodukte zu verarbeiten. "Klar ist, dass für den Verkauf der Produkte auf dem Bauernmarkt ein enger Bezug zum eigenen Hof nachgewiesen werden muss", so der Landesrat. Zudem hält das Dekret neue Möglichkeiten für Direktvermarkter bereit. So können sie Detailhandelsgeschäfte beliefern und künftig auch Milch direkt verkaufen. "Dafür haben wir die Möglichkeiten der Hauslieferung und von Abgabeautomaten vorgesehen", so der Landesrat.

Die wohl größten Änderungen ergeben sich in Bezug auf die baulichen Anforderungen an Direktvermarkter. So war bisher etwa die Größe der Verarbeitungsräume vorgeschrieben. "Davon gehen wir nun ab und handhaben die Vorgaben flexibler", erklärt der Landesrat. Darüber hinaus wurden auch andere strukturelle Vorgaben abgeändert und den EU-Hygienevorschriften angepasst. Zu guter Letzt wurden bürokratische Abläufe vereinfacht. "Nimmt jemand seine Tätigkeit als Direktvermarkter auf, genügt - wie für andere Lebensmittelhersteller - eine Meldung an die Gemeinde", so der Landesrat. Diese ist es, die sich dann mit Hygiene- oder tierärztlichem Dienst in Verbindung setzt.

chr

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