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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 27. Oktober 2008

LPA - Zu einer verkürzten Sitzung ist die Landesregierung am heutigen Montag nach den Landtagswahlen (27. Oktober) zusammengetroffen. Schwerpunkte waren die Vorarbeiten für den Budgetentwurf 2009 und die Zuständigkeitsdebatte im Bereich der öffentlichen Sicherheit im Zusammenhang mit der Schließung von Gastbetrieben durch staatliche Behörden.

HAUSHALTSENTWURF 2009
Die geschäftsführende Landesregierung hat die Vorarbeiten zum Haushaltsentwurf 2009 fortgesetzt. Zunächst gilt es zu klären, welche Bereiche dem Stabilitätspakt unterliegen und welche nicht. "Wir haben bereits einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet", erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Regierungssitzung, "über den wir so bald als möglich mit den zuständigen Stellen in Rom verhandeln möchten." Demnach sollen Gesundheit und Bildung, Gemeindenfinanzierung und Teilbereiche des Sozialwesens nicht dem Ausgabenbeschränkungen des Stabilitätsplans unterworfen werden. Der Landeshauptmann rechnet mit einer dreiprozentigen Zunahme der Haushaltsmittel, das kommt einem Betrag von 5,58 Milliarden Euro gleich.

ÖFFENTLICHE SICHERHEIT
Nach der Schließung einer Reihe von Gastlokalen durch staatliche Behörden wegen Ruhestörung beziehungsweise Missachtung der Sperrstunde, sieht das Land seine Zuständigkeiten im Bereich der öffentlichen Sicherheit beschnitten. Heute beschloss die Landesregierung, sich in mehreren Fällen an das Verfassungsgericht zu wenden.
Zum einen geht es um die vom Polizeidirektor verordnete Schließung von vier Gastbetrieben in Bozen und Meran. Die Landesregierung vertritt den Standpunkt, dass es Aufgabe des Landes sei, eine Betriebsgenehmigung auszusetzen. Dazu LH Durnwalder: "Seit über 30 Jahren hat das Land darüber entschieden, ob Gastbetriebe sich gesetzeswidrig verhalten und die öffentliche Sicherheit verletzt haben und eventuelle Schließungen angeordnet, eventuell auch auf polizeilichen Hinweis, nun wird diese Vorgehensweise auf den Kopf gestellt und der Polizeidirektor ordnet die Sperrung an. Das können wir nicht hinnehmen, da das Autonomiestatut für uns klare Zuständigkeiten definiert."
Ähnliches gilt für das Spielen in Gastbetrieben. Es sei Aufgabe des Landeshauptmanns festzulegen, welche Spiele verboten seien und welche nicht, so der Standpunkt des Landes. Der Landeshauptmann ermächtige die Installation und den Betrieb von Spielautomaten. Die Landesbehörde sei in der Folge auch für die Überwachung der Vorschriften und eventuelle Maßnahmen bei Nichtbeachtung zuständig, nicht die Polizeibehörde. Auch in diesem Fall möchte das Land die Zuständigkeitsfrage von höchster Stelle beantworten lassen.
Und schließlich geht es noch um eine Schließungsverfügung des Regierungskommissars wegen Missachtung des Ausschankverbots. Auch in diesem Fall pocht die Landesregierung auf ihre Kompetenz. In allen drei Verfahren vor dem Verfassungsgericht werden die Anwälte Roland Riz aus Bozen und Giuseppe Franco Ferrari aus Pavia dem Land zur Seite stehen.

BESCHÄFTIGUNGSKONTROLLEN
Die von der Finanzwache durchgeführten Kontrollen der Beschäftigungsverhältnisse in der Landwirtschaft und bei der Ernte sind der Landesregierung ein Dorn im Auge. "Es geht nicht um die Kontrollen an und für sich, es geht darum, wie diese Kontrollen durchgeführt wurden: mit großem Aufwand und unter Hubschraubereinsatz", beanstandete heute LH Durnwalder. "Wir haben beschlossen, bei den zuständigen Stellen vorstellig zu werden, damit diese Überprüfungen sinnvoll und mit Hausverstand vorgenommen werden."

PILOTENAUSBILDUNG
Das Land Südtirol unterstützt Berufsausbildungen, die in Südtirol nicht angeboten werden. Dies gilt beispielsweise für Fachärzte, aber auch für Piloten. Im Sommer hatte die Landesregierung grünes Licht für die Ausbildungsförderung von Piloten gegeben.  Daraufhin waren bei der Landesabteilung Bildungsförderung zahlreiche Anfragen eingegangen. Daher hat sich die Landesregierung heute darauf geeinigt, die Ausbildungsföderung für Piloten künftig auszuschreiben. Pro Jahr will das Land zwei Hubschrauber- und zwei Flugzeugpilotenausbildungen finanzieren. Die Auszubildenden sollen 20.000 Euro im Jahr über maximal zwei Jahre hinweg erhalten.

jw

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