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Cross-Compliance-Kontrollen in der Landwirtschaft

LPA - Um öffentliche Fördergelder beanspruchen zu können, müssen landwirtschaftliche Betriebe eine Reihe von Umweltauflagen (Cross Compliance) erfüllen. Ob Südtirols Betriebe diesen Auflagen entsprochen haben, wird im kommenden Monat stichprobenartig überprüft. Das teilt die Landeszahlstelle mit, die die gesamtstaatliche Agentur für die Ausschüttungen in der Landwirtschaft AGEA bei der Kontrolltätigkeit unterstützen wird.

An die 500 Südtiroler Betriebe, die Betriebsprämien, Ausgleichszulagen oder Agrarumweltmaßnahmen in Anspruch genommen beziehungsweise darum angesucht haben, müssen im November mit einer Kontrolle der „Cross Compliance“ rechnen. Überprüft wird rund ein Prozent der Betriebe, die in den Jahren 2007 und 2008 um Förderung angesucht haben. Die Kontrollen werden von der gesamtstaatlichen Agentur für die Ausschüttungen in der Landwirtschaft AGEA durchgeführt, die dabei vom Personal des Landesforstkorps und der Landeszahlstelle unterstützt wird. In Zukunft wird die Landeszahlstelle diese Aufgabe übernehmen.

Überprüft wird, ob die geförderten Betriebe den Umweltverpflichtungen der so genannten „Cross Compliance“ entsprochen haben. Es handelt sich dabei um Vorgaben für die Bereiche Umwelt, Sanität, Tiergesundheit und Hygiene sowie Erhaltung der Böden, die ein nachhaltiges und umweltverträgliche Wirtschaften gewährleisten sollen. Die Nachhaltigkeit von Agrar-Ökosystemen zu fördern, ist bekanntlich Ziel der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik GAP.

jw

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