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Überwachungskommission für geförderten Wohnbau wird abgeschafft

LPA - Am 5. November 2008 tritt das neue Gesetz für den geförderten Wohnbau in Kraft. Damit wird die Landesüberwachungskommission für den geförderten Wohnbau, die sich vor allem mit Rekursen befasst hat, wird abgeschafft.

Bisher entschied die Landesüberwachungskommission für den geförderten Wohnbau über Aufsichtsbeschwerden, die gegen Beschlüsse der Zuweisungskommission des Wohnbauinstitutes, mit denen die endgültigen Rangordnungen genehmigt werden, gegen Entscheidungen der Kommission für das Wohngeld sowie gegen die Maßnahmen des Präsidenten des Wohnbauinstitutes eingebracht wurden. Mit Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes zum geförderten Wohnbau ist das Wohnbaukomitee für diese Aufgabe zuständig. Die Landesüberwachungskommission für den geförderten Wohnbau wird laut Patrizia Zomer, Direktorin des Landesamtes für Wohnbauprogrammierung, abgeschafft.

Das neue Wohnbaugesetz enthält neben dieser weitere wichtige Neuerungen wie eine getrennte Rangordnung für Einwanderer bei der Zuweisung von Wohnungen des Wohnbauinstituts und die Einführung einer fünften Einkommensstufe, um den Mittelstand bei Förderungen zu berücksichtigen. Außerdem wird das berechnete Einkommen für junge Paare unter 35 Jahren bei der Berechnung der Förderung halbiert.

Das neue Landesgesetz für den geförderten Wohnbau vom 13. Oktober 2008 tritt am 5. November 2008 in Kraft

SAN

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