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14. November: Podiumsdiskussion zur Patientenverfügung

(LPA) Die Vorstellung, einmal ins Krankenhaus eingeliefert zu werden und nicht mehr imstande zu sein, eigene Entscheidungen zu treffen, macht zahlreichen Menschen Angst. Mit einer Patientenverfügung kann vorgesorgt werden, doch wie verbindlich ist eine solche Verfügung. Und besteht Regelungsbedarf? Diesen Fragen gehen Experten auf Einladung des Landesethikkomitees bei einer Podiumsdiskussion nach.

Seit wenigen Jahrzehnten ist die Medizin in der Lage, nicht nur Leben zu verlängern, sondern auch das Sterben in die Länge zu ziehen. Gerade vor Situationen, in denen sie nicht mehr über Beginn oder Nicht-Beginn, über Fortsetzung oder Beendigung medizinischer Maßnahmen entscheiden können, haben Menschen aber Angst. So manch einer möchte deshalb für Situationen vorsorgen, in denen er nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Als Instrument dafür steht die Patientenverfügung bereit. Sie wird in den Mittelpunkt der Podiumsdiskussion des Landesethikkomitees gerückt, die

am kommenden Freitag, 14. November,

um 18.00 Uhr

im "Parkhotel Laurin" in Bozen

über die Bühne gehen wird.

Über Fragen nach der Beachtung von Patientenwünschen, nach der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung oder nach der Notwendigkeit der Regelung dieser Materie diskutieren Gian Domenico Borasio, Professor für Palliativmedizin am Klinikum der Universität München Großhadern, Monika Führer, Leiterin der Koordinationsstelle für Kinderpalliativmedizin am Klinikum der Uni München, Oswald Mayr, Sanitätsdirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs, Andreas von Lutterotti, Präsident der Südtiroler Ärztekammer, Marta von Wohlgemuth, Koordinatorin der Caritas-Hospizbewegung, Cinzia Piciocchi, Juristin und Mitarbeiterin am "Progetto Biodiritto" der Uni Trient, sowie der Moraltheologe Karl Golser.

chr

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