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Einheitsmeldung für Arbeitsverhältnisse: Vorstellung am 28. November

(LPA) Anstatt mehrerer Meldungen wie bisher, genügt ab 1. Dezember eine einzige für die An- oder Abmeldung von Arbeitsverhältnissen. Diese kann nur elektronisch erfolgen und wird am kommenden Freitag, 28. November, von Arbeitslandesrat Francesco Comina vorgestellt.

Bis dato mussten bei der An- oder Abmeldung von Arbeitsverhältnissen gleich mehrere Behörden informiert werden, und zwar jeweils getrennt voneinander: das Land, die Versicherungsinstitute wie NISF/INPS oder INAIL sowie die Polizeibehörde, wann immer es um ausländische Arbeitskräfte ging. Ab 1. Dezember erfüllt der Arbeitgeber mit der so genannten Einheitsmeldung all diese Meldepflichten, noch dazu nur noch elektronisch.

Wie das neue Meldesystem funktioniert, welche Beschäftigungsverhältnisse gemeldet werden müssen und was dabei zu beachten ist, wird im Rahmen einer Pressekonferenz erklärt, und zwar

am kommenden Freitag, 28. November,

um 10.30 Uhr

im Pressesaal der Landesregierung,

Palais Widmann, Crispistraße 3, Bozen.

Landesrat Comina, Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit, sowie Stefan Luther, Direktor des Landesamts für Arbeitsmarktbeobachtung, werden dabei die wichtigsten Neuerungen vorstellen.

Bei der Pressekonferenz mit dabei sind zudem Kurt Pöhl, Direktor der Landesabteilung Informationstechnik, sowie Josef Tinkhauser, Direktor der Südtiroler Informatik AG. Ihre Institutionen betreuen das neue elektronische Meldeverfahren aus technischer Sicht.

chr

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