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Decken in Schulen: Statische Kontrollen in Südtirol Pflicht

LPA - Nach dem Einsturz einer Decke in einer Schule bei Turin wurde auch in Südtirol die Frage nach der Sicherheit der abgehängten Bauten in den Schulen des Landes laut. Bautenlandesrat Florian Mussner kann beruhigen. „Seit 2003 muss für alle abgehängten Decken in neuen Landesgebäuden eine statische Kontrolle durchgeführt werden“, betont der Landesrat. Auch eine flächendeckende Erhebung der abgehängten Befestigungssysteme aller 2003 bereits bestehenden Landesbauten zeigte laut Mussner kaum Mängel.

Mit Beschluss vom 28. Juli 2003 hat die Landesregierung die statischen Kontrollen der aufgehängten Elemente in allen Landesbauten geregelt. Davon betroffen sind alle aufgehängten Elemente, wie etwa abgehängte Decken, Rohrstränge, Lüftungskanäle, Geräte in Turnhallen, schwere Beleuchtungskörper, Kulissenaufhängungen usw., aber auch für aufgehängte Fassadenelemente. „Für alle Aufhängungen, für die Befestigungssysteme und Verbindungselemente muss die gleiche Berechnung gemacht werden muss, wie für die tragenden Strukturen an einem Bauwerk“, erklärt Mussner. Zudem sei, so Mussner, ein Nachweis für Dauerhaftigkeit sowie Korrosions- und Brandschutz vorzulegen.

Während der Ausführung der Arbeiten muss der für die Statik zuständige Bauleiter für die nötigen Kontrollen und Überwachungen sorgen und zudem stichprobenartige Belastungsproben durchführen. „Nach Abschluss der Arbeiten übernimmt ein eigens ausgebildeter Techniker die Abnahme“, sagt Mussner. Der Bautenlandesrat verweist außerdem darauf, dass auch nach Abschluss aller Bauarbeiten die jeweilige Struktur periodisch kontrolliert wird, und zwar in dem Zeitraum, der im Wartungsbuch des Bauwerks vorgeschrieben ist. Natürlich müssen die Strukturen so gebaut werden, dass die Aufhängungen problemlos zugänglich und inspizierbar sind, heißt es aus dem Landesbautenressort.

Landesrat Mussner unterstreicht, dass diese Richtlinien von der Landesverwaltung rigoros angewandt werden. „Auch mehrere andere öffentliche Körperschaften wie z.B. Gemeinden haben die Richtlinien inzwiscehn übernommen“, freut sich der Landesrat. Zurzeit arbeite man daran, den Beschluss vom Juli 2003 in ein Dekret umzuwandeln, damit die Richtlinien für alle öffentlichen Bauten verpflichtend angewandt werden müssen, so Mussner.

„Da es an Gebäuden duzende, ja hunderte, Aufhängungen gibt, vor allem bei abgehängten Decken und Fassadenverkleidungen ist es für einen Bauleiter sehr schwierig, ja fast unmöglich jede einzelne Aufhängung bis ins Detail zu überwachen und zu kontrollieren“, sagt der Landesrat. Letztlich komme es ganz entschieden auf die fachgerechte Ausführung an und damit schlussendlich auf die Erfahrung und Seriosität der Arbeiter, die am Bau die Aufhängungen herstellen. Ein zu kleiner, ein ungeeigneter oder ein nicht fachgerecht eingesetzter Dübel könne bereits zum Absturz einer abgehängten Decke führen. „Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Unternehmer und Bauleiter alle Mitarbeiter motivieren und dazu anhalten, mit Sachverstand und Sorgfalt zu arbeiten“, betont Mussner. In Südtirol könne man aber durchwegs auf sehr gut ausgebildete Facharbeitern zählen.

2003 hat das Amt für Bauerhaltung im Auftrag des Landesbautenressorts flächendeckend die abgehängten Befestigungssysteme erhoben und bei den über 500 Landesbauten kaum Mängel festgestellt.

Auf Weisung des Bautenlandesrates wurde 2007 eine gesetzliche Regelung entwickelt, die jeden Gebäudeinhaber verpflichtet, komplexe Tragstrukturen im Hochbau bzw. in öffentlichen und privaten Gebäuden periodisch zu kontrollieren. Gedacht ist diese Regelung vor allem für Sportanlagen, Industriehallen und Gebäude, in denen öffentlichen Veranstaltungen stattfinden.

Alle zehn Jahre ab Ausstellung der Bescheinigung der statischen Abnahme oder ab Inbetriebnahme des Gebäudes muss die statische Eignung der Tragwerke nachgewiesen werden. Je nach Bedarf und bei besonders wichtigen Tragstrukturen kann der Statiker auch verfügen, dass diese Kontrollen in kleineren Zeitabschnitten durchgeführt werden müssen.

In Südtirol werden laut Mussner außerdem alle Neubauten einer statischen Abnahme unterzogen. Zudem werden zurzeit rund 50 Landesimmobilien präventiv auf ihre statische Eignung überprüft, sagt der Bautenlandesrat.

SAN

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