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LR Frick: "Handwerks-Reform unter Dach und Fach"

LPA - Der große Reformprozess für den Handwerkssektor ist nun endgültig abgeschlossen. Die Landesregierung hat kürzlich den von Landesrat Werner Frick ausgearbeiteten zweiten Teil der gesetzlichen Landesbestimmungen für das Handwerk, die Durchführungsverordnung zur Handwerksordnung, genehmigt.

„Damit haben wir für den Handwerkssektor in unserem Land und für Südtirols Handwerker neue, zeitgemäße gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen“, sagt Frick. „Das Handwerk ist mit 13.426 Betrieben eine starke Wirtschaftssparte, die einen Anteil von elf Prozent am Bruttoinlandsprodukt erwirtschaftet und sich somit eine moderne Handwerksordnung verdient“. Durch die gute Zusammenarbeit des Landesamtes für Handwerk und der Interessenvertreter sei dies erfolgreich gelungen.

Nach fast 30 Jahren hat das Handwerk in diesem Jahr eine neue gesetzliche Basis bekommen, die der Entwicklung des Sektors und den Marktveränderungen Rechnung trägt. Die neue Handwerksordnung und die entsprechende Durchführungsverordnung ersetzt die bisherige Handwerksordnung aus dem Jahr 1981.

Eine moderne Definition des Handwerks, neue Zugangsvoraussetzungen für die Handwerkstätigkeit und vereinfachte Abläufe bilden den Kern der neuen Handwerksordnung. „Die Durchführungsbestimmungen enthalten detaillierte Bestimmungen und die beruflichen Voraussetzungen zur Ausübung der in der Handwerksordnung angeführten ´geschützten Berufe` im Installationsgewerbe, Gesundheits- und Körperpflegegewerbe und im Nahrungsmittelgewerbe“, erklärt Erwin Pardeller, Direktor des Landesamtes für Handwerk Auch wird über die Durchführungsverordnung die Ausübung von handwerklichen Tätigkeiten in Wohnungen geregelt und der Kaminkehrerdienst.

Mit der Handwerksreform wurde auch die Abgrenzungslinie zwischen der Industrie und dem Handwerk präzise gezogen, die keine Interpretationsspielräume zulässt. In den gesetzlichen Bestimmungen verankert ist auch die Zugehörigkeit der klassischen „dienstleistenden“ Handwerksberufe zum Handwerk. „Wir setzen auf die Qualifikation der Handwerker, denn damit kann Qualität der handwerklichen Arbeit garantiert werden.“ Außerdem sei Qualifikation ein Pluspunkt im zunehmenden Konkurrenzkampf“, so Pardeller.  

Neben der erstmaligen Einführung einer Dienstleistungs- und Industrieordnung ist es Handwerkslandesrat Werner Frick in dieser Legislatur gelungen, auch für das Handwerk eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen.

SAN

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